Sachsen reicht ab sofort einen Urlaubszuschuss für Ein- und Zwei-Elternfamilien mit geringem Einkommen aus – Beihilfe auch in anderen Bundesländern möglich

Mit dem Nachwuchs verreisen – was für die eine Familie ganz normal ist, ist für die andere Familie oft unerschwinglich.

Damit sich auch die finanziell schwache Ein- oder Zwei-Eltern-Familie ein paar erholsame Tage leisten kann, stellt der Freistaat Sachsen auch in diesem Jahr für anspruchsberechtigte Familien Gelder für einen mindestens 7tägigen Urlaub bereit.

Pro Nacht und pro Person beträgt der Zuschuss 7,50 €.

Alleinerziehende und finanziell schwache Paare mit Kind(ern) im Freistaat Sachsen können diesen Zuschuss, der für Reisen innerhalb Deutschlands gilt, – unter anderem –  über den SHIA e. V. Landesfamilienverband Sachsen beantragen. Wer außerhalb Sachsens – in einem anderen Bundesland – lebt, fragt am besten beim jeweiligen Ministerium für Familie und Soziales nach oder erkundigt sich bei Wohlfahrtsverbänden, wie CARITAS, DRK, der Volkssolidarität oder dem Jugendamt, ob und in welcher Höhe solch ein Zuschuss gezahlt wird.

Für Sachsen ist der entsprechende Vordruck zum Beispiel unter www.shia-sachsen.de per Download abrufbar, auch telefonische Auskünfte werden unter der untenstehenden Telefonnummer erteilt.

Wichtig: der Urlaubszuschuss muss VOR Reiseantritt beantragt werden!

Der SHIA e. V. Landesfamilienverband Sachsen berät und unterstützt Alleinerziehende und Familien in schwierigen Lebenssituationen seit über zwanzig Jahren.

Kontaktdaten:

SHIA e. V. – LV Sachsen

Roßplatz 10

04103 Leipzig

Mi+Do 10-15 Uhr

Mobil 0176.41593401 – (dringende Fälle)

Whatsapp 0178.1651625

Telefon:  0341/ 9832806

www-shia-sachsen.de

Bildnachweis: pexels.com

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