Immer mehr Menschen haben in Deutschland das Gefühl, dass es bei Projekten und Leistungen für Einheimische immer öfter heißt: “Kein Geld” oder “Keine Möglichkeit”, während für andere Dinge und für fremde Menschen aus aller Herren Länder Geld und Möglichkeiten im Überfluss da zu sein scheinen. So auch in der neuesten Posse, die sich offenbar die Stadt Bautzen im Hinblick auf die Versorgung der Schulkinder mit Milch leistet.

Das Internetportal Alles-Lausitz.de berichtet darüber am 17. November 2018 wie folgt:

“Die Schulmilchversorgung an den Bautzener Schulen ist in Gefahr. Das teilten besorgte Eltern dem Oberlausitzer Kurier jetzt mit. Demnach werde es mit Beginn des nächsten Jahres zunächst keine Milchlieferungen mehr geben. Betroffen sind bis zu 1.000 Mädchen und Jungen. Den Informationen zufolge sieht sich die Stadtverwaltung nicht länger in der Lage, schulträgerfremde Zahlungsvorgänge zu bearbeiten. Das habe die zuständige Abteilungsleiterin im Rathaus während einer Dienstberatung mitgeteilt.

Damit endet eine jahrelange Praxis. Demnach gaben die Eltern Monat für Monat das Geld für die von der jeweiligen Schule bestellte Milch ihren Kindern mit. Die Kleinen wiederum überreichten es ihrer Klassenlehrerin beziehungsweise dem Klassenlehrer. Im Anschluss wurde die auf diese Weise zusammengetragene Summe an die Stadtkasse übergeben. Die Kämmerei wiederum beglich die Rechnungen der Milchlieferfirma aus Großdubrau. „So funktionierte es an allen Bildungseinrichtungen“, weiß der Elternsprecher der Fichtegrundschule Jens Zuschke.

Unternehmenschefin Annette Brink versteht indes die Welt nicht mehr: „Für uns bedeutet der Wegfall der Schulmilchversorgung eine finanzielle Einbuße, da wir die Schulen seit der Wende beliefern und das mit Erfolg und Zuverlässigkeit. Selbst bei steigenden Milchpreisen haben wir es immer wieder geschafft, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Molkerei, die uns beliefert, ermöglichte das.“ Nun werde es schwierig, ein alternatives Zahlungsmodell auf die Beine zu stellen. „Momentan gäbe es da nur die Möglichkeit des Bankeinzuges“, betont die Firmeninhaberin. „Dies ist sowohl technisch als auch logistisch recht kompliziert, da wir von jedem Elternteil eine Einzugsermächtigung benötigen. Der Aufwand würde sich unterm Strich für uns nicht lohnen. Denn wir müssten einen zusätzlichen Mitarbeiter beschäftigen, der sich um die Bestellannahme und die Logistik kümmert.“ Gleichzeitig bedauert Annette Brink, dass sie bis zum Beginn dieser Woche nach wie vor keine Information seitens der Stadt erhielt.

Aus dem Amt für Bildung und Soziales heißt es auf Anfrage lediglich, dass die Einstellung der Milchversorgung ab dem kommenden Jahr eine Entscheidung der jeweiligen Schule sei und keine des Schulträgers, also der Kommune. Das wiederum steht im klaren Widerspruch zu den Aussagen, die unserer Zeitung vorliegen. „Der Stadtrat kann sich in dem Punkt natürlich stark machen“, meint Jens Zuschke. Er hofft auf eine große Unterstützung der Bürgervertreter – auch in Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019.

Die Stadt hingegen hätte durchaus die Möglichkeit, als Gegenmodell zur Milchversorgung Wasserspender für ihre Bildungseinrichtungen anzuschaffen. Das würde laut der Leiterin der Fichtegrundschule, Martina Carl, auch ein Teil ihrer Kollegen begrüßen. Damit spielt sie unter anderem auf die gesüßte Erdbeermilch an, die in der Vergangenheit von zahlreichen Kindern konsumiert wurde. Eine entsprechende Aktion schob die Kreissparkasse Bautzen vor Monaten an und unterstützte sie auch finanziell. Doch selbst diese Initiative war, wie der Oberlausitzer Kurier berichtete, von der Verwaltung dankend abgelehnt worden – und zwar wegen hygienischer Bedenken.”

Das ist heftig! Vor allem freilich für die betroffenen Eltern und für die Kinder sowieso. Erstere wussten bislang, dass der Nachwuchs mit dem beliebten Getränk gut versorgt ist und die Kleinen haben sich ganz sicher auch an die Versorgung mit Milch an ihrer Schule gewöhnt.

Dass es nun in geordneten, behördlichen Strukturen, die in Deutschland ja an der Tagesordnung sind, nicht möglich sein soll, die Versorgung mit Milch für Schulkinder zu gewährleisten, mutet fast wie ein schlechter Scherz an!

Zumal vor dem Hintergrund, wenn man sieht, WAS alles möglich ist! So hatte Bautzen, beziehungsweise der Landkreis Bautzen, bislang (und wahrscheinlich noch bis heute…) offenbar keine Schwierigkeiten, den Intensivtäter “King Abode” (so der selbstgewählte Name des Mannes, der offenbar illegal in Deutschland ist) mit Kost und Logis zu vesorgen. Sie wissen schon: der Kriminelle, der lange Zeit die Bürger in Bautzen und Umgebung in Atem gehalten und -zig Straftaten begangen hat.

Das letzte, was man von ihm hörte war, dass ein Gericht entschied, dass der Typ abgeschoben werden kann. Dass dies wirklich erfolgte, diese Nachricht gab es bislang noch nicht, so dass man davon ausgehen darf, dass der Verbrecher weiterhin in Deutschland seinen kriminellen Umtrieben nachgehen kann – freilich bestens mit des Deutschen Steuergeldern versorgt.

Falls Sie mal noch einen Einblick haben möchten, was für Subjekte hier in Deutschland sehr wohl versorgt werden können, während man sich bei der Versorgung mit Milch für Schulkinder schwer tut, bitte sehr – hier ein aufschlussreicher Artikel über diesen Kriminellen von journalistenwatch.de vom Mai 2018:

“Im sächsischen Bautzen treibt der Libyer Mohamed Youssef T., der sich selbst „King Abode“ nennt, sein Unwesen. Erst vor wenigen Tagen sorgte er durch eine „Rangelei“ mit Sicherheitsleuten vom Kornmarkt-Center wieder für Aufmerksamkeit. Sie hatten ihn ermahnen wollen, weil er Kunden belästigte, Anlass für ihn, handgreiflich zu werden.  Doch es bleibt bei Schlagzeilen, die Stadt Bautzen hat anscheinend keine Möglichkeit, gegen den Intensivtäter vorzugehen. Im letzten Sommer erteilte die Stadt ihm sogar ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot – doch den 22-jährigen Asylbewerber beeindruckt das alles wenig. Bei der  Polizei gilt Mohamed Youssef T. als Intensivtäter.  Seit er vor dreieinhalb Jahren als Asylsuchender in die sächsische Kleinstadt kam, hält er Polizei, Gerichte und Behörden auf Trab. Mehrere Ermittlungsverfahren liefen in der Zeit gegen ihn: wegen Diebstahls,  unerlaubten Drogenbesitzes, Körperverletzung, mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, berichtet die Sächsische Zeitung. Die Bürger erfahren nach den Krawallen auf dem Bautzener Kornmarkt Ende September 2016 von „King Abode“. Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen jungen sogenannten Flüchtlingen und „rechtsgerichteten“ Deutschen gilt der Libyer als einer der Rädelsführer. Bei einer Demonstration muss ihn die Polizei mit Gewalt in Gewahrsam nehmen.

Auf wie viele Straftaten der 22-Jährige Kriminelle es insgesamt bringt, darüber schweigen die Behörden – aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.  Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz, Till Neumann, sei Mohamed Youssef T. bereits mehrfach verurteilt worden.  Derzeit seien noch mehrere Verfahren gegen ihn am Amtsgericht Bautzen und ein Verfahren am Amtsgericht Zittau anhängig, so  Sprecher Till Neumann.  Ein weiterer Fall liege aktuell noch zur Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft.

Die Urteile gegen den Libyer, zum Teil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, hätten jeweils ein so geringes Strafmaß, dass Mohamed Youssef TT. bisher weder als vorbestraft gilt, noch unter Bewährung steht. Auch die Untersuchungshaft käme für den kriminellen Libyer nicht in Frage, dafür fehlten laut Staatsanwalt Neumann die Voraussetzungen. Haftbefehle können nur wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erlassen werden. Beides sei im Fall des Libyers ausgeschlossen, erklärt Till Neumann.

Deshalb hätten die Behörden keine Möglichkeit, ihn „in die Schranken zu weisen“, so Neumann und Bautzens Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach. Doch es gibt Hoffnung für die geplagten Einwohner von Bautzen.  „Aus Gründen der Prozessökonomie“, so Kadenbach, strebe das Gericht an, alle derzeit noch anhängigen Strafsachen gegen T. in einer Hauptverhandlung zusammenzufassen.

Im Falle einer Verurteilung in so einem zusammengefassten Verfahren würde aus allen Tatvorwürfen – in einem Fall geht es um gefährliche Körperverletzung –  eine Gesamtstrafe verhängt werden.

Ob das am Ende für eine Bewährungs- oder gar eine Gefängnisstrafe reicht, könne derzeit noch nicht gesagt werden. „Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wäre aber sicher nicht der schlechteste Weg, um den Mann von der Begehung weiterer Taten abzuhalten“, findet Staatsanwalt Till Neumann.

Auch eine Abschiebung steht in weiter Ferne, schließlich laufe das Asylverfahren noch. Zwar hat die Ausländerbehörde seinen Asylantrag schon vor zwei Jahren abgelehnt, aber dagegen klagt Mohamed Youssef T. vor dem Verwaltungsgericht in Dresden. Das Gericht hat seine Klage im vergangenen September zwar abgewiesen und damit bestätigt, dass dem Libyer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, doch auch dieses Urteil will  der selbsternannte „King Abode“ nicht hinnehmen. Seine Klage liegt jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Es soll, ob es eine Berufung zugelassen wird. Wenn ja, wird es frühestens in einigen Monaten eine Berufungsverhandlung geben. Selbst bei einer erneuten Ablehnung würden Mohamed Youssef T. weitere rechtliche Mittel zustehen. Solange das Verfahren läuft, kann der kriminelle Libyer vom Steuerzahler voll finanziert als Asylsuchender im Kreis Bautzen bleiben und dort die Bevölkerung weiter schikanieren. (MS)”

So – und nun lassen Sie diese Informationen doch mal ganz in Ruhe auf sich wirken.

Und fragen sich mal ganz ernsthaft, wer denn nun wirklich in diesem, unserem Land “gut und gerne lebt”?

Bildnachweis (Symbolbild): Pixabay.com

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