Muss ein Elternteil ins Pflegeheim oder steht gar für Mutter und Vater gleichzeitig ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung an, war es bislang so, dass man darauf warten konnte, dass das Sozialamt auf der Matte steht. Um vom Nachwuchs einen Anteil an den Heimkosten einzufordern.
Damit ist ab diesem Jahr – seit Januar 2020 – Schluss. Zahlen müssen nun nur noch Gutverdiener. Sprich: Kinder, die über 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Nur noch Gutverdienende müssen Pflegeheim zahlen
Das Portal welt.de gibt dazu in einem Artikel vom 18. Februar 2020 wie folgt Auskunft:
“(…)Neuerdings muss nur noch für die Pflege von Vater und Mutter aufkommen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.(…)”
Und weiter heißt es hier:
“(…)Nur Gutverdiener mit Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto stecken noch in der Verantwortung. Was zählt, ist nur noch der Verdienst, nicht mehr das Vermögen der Kinder oder gar des Schwiegerkindes, wie Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht aus Duisburg, erklärt. Wohlfahrtsstaat statt Unterhaltspflicht des Nachwuchses: Mehr als 90 Prozent der Bundesbürger sind damit finanziell fein raus. Kinder könnten ihre Zahlungen erst mal einstellen, so Hauß.(…)”
Da tatsächlich der Großteil der Bevölkerung unter dieser Summe jährlich verdienen dürfte, ist das endlich mal eine gute Nachricht. Es ist seit langem einmal wieder ein Gesetz beschlossen worden, das sich adäquat an der Lebenswirklichkeit der Bürger orientiert. Es heißt im Amtsdeutsch: “Angehörigen-Entlastungsgesetz” und hat die Rechtslage in diesem Zusammenhang gravierend verändert – zum Positiven für Otto Normalo.
Die Rechtslage wurde völlig neu gestaltet
So sieht es auch der Fachanwalt in dem erwähnten Beitrag:
“(…)Die Rechtslage steht jetzt auf neuen Füßen. Sozialhilfeträger können nur noch Geld bei Kindern einfordern, deren Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.(…)”
Doch wie sieht es aus, wenn die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, mit jeweils unterschiedlichen Einkünften, haben?
Auch hierzu gibt der Artikel Auskunft:
“(…)Haben pflegebedürftige Eltern mehrere Kinder, muss nur der gut verdienende Nachwuchs zahlen, der über die 100.000-Euro-Grenze kommt. Den Anteil der Geschwister muss er nicht mitübernehmen. Ein Beispiel von Stiftung Warentest, wie jetzt gerechnet werden dürfte: Eine Mutter im Heim bekommt 900 Euro Sozialhilfe. Ihr Sohn liegt über der Grenze und kann 1000 Euro monatlich zahlen. Die Tochter, die nach den bis Ende 2019 geltenden Regeln 500 Euro hätte zahlen können, kann nun nicht belangt werden, weil ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Folge: Der Sohn muss zwei Drittel der 900 Euro zahlen, also 600 Euro Unterhalt. Die Tochter wird nicht herangezogen, ihr Drittel übernimmt das Amt.(…)”
Endlich einmal gute Nachrichten für eine Gesellschaft, die gefühlt täglich davon hört, dass Politiker und/oder Aktivisten frenetisch nach neuen Abgaben und Steuern verlangen und man auch noch den absurdesten Zusammenhang konstruiert, um den Deutschen noch mehr Geld aus den Taschen zu ziehen.
Auch wichtig – Zitat welt.de:
“(…)Was kaum jemand weiß: Die Neuregelung enthält die gesetzliche Vermutung, dass das Einkommen unterhaltspflichtiger Angehöriger die Grenze von 100.000 Euro nicht übersteigt. Damit sind Betroffene auch nicht mehr verpflichtet, dem Sozialamt Auskunft über ihre Einkünfte zu geben, wie Hauß betont. Flattert ein entsprechender Fragebogen ins Haus, hat es keine Folgen, wenn er unbeantwortet bleibt.(…)”
Mogeln lohnt nicht!
Da kann man nur hoffen, dass das neue Gesetz nicht in absehbarer Zeit wieder gekippt wird. Und – ach ja! – protzen mit teuren Autos, Villen oder Schmuck sollte man natürlich nicht, wenn man nun die Zahlungen für das Pflegeheim nach dem neuen Gesetz eingestellt, aber sich ja eigentlich arm gerechnet hat…!
Denn die Behörden – das kennt man ja nun schon – wollen verstärkt in den sozialen Medien nach Personen schnüffeln, die eventuell falsche Angaben zu ihren Einkünften gemacht haben.
Noch mehr Informationen zu dem neuen Gesetz finden Sie unten, unter der Verlinkung zu WELT Online.
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Quelle: welt.de