Hinein regieren bis in den letzten privaten Winkel: Das war in der DDR so und hat sich nun auch in der Bunten Republik etabliert. Feist und unerträglich maßen sich einige wenige an, den Bürgern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Da diese Ungeheuerlichkeit aber von vielen verwirrten Grauschöpfen, Trockenpflaumen und Stuhlkreisklatschern nicht nur hingenommen, sondern gewünscht wird, treiben es die Altparteien-Politiker immer weiter. Und so mischen die “Betongenossen” eben auch bei der eigenen Immobilie mit. Da die Sache mit dem Strom nun offenbar doch nicht so hinhaut, wie die Baerböckin sich das womöglich vorstellt, kommen sie nun mit weiteren Belastungen für Immobilienbesitzer um die Ecke. Im Klartext: Es geht um die Verpflichtung, sich eine Solaranlage aufs Dach bauen zu müssen.
Solaranlage auf dem Dach – wer muss und wer nicht?
Nach dem unerträglichen Heizungsgesetz, das unzählige Eigentümer als schlichte Enteignung empfinden, nun das! Wer nun aber denkt, eine solche Gesetzgebung sei noch in weiter Ferne, der irrt. Zwar haben (noch) nicht alle Bundesländer diese totalitär anmutende Maßnahme für Eigentümer im Gesetzbuch, aber einige doch.
Welche das sind, hat bild.de in einem Artikel vom 21. Februar 2024 aufgezählt. Nachfolgend führen wir Ihnen die im Beitrag veröffentlichten Bundesländer via Zitat auf:
Baden-Württemberg:
“(…)Beim Neubau oder bei grundlegender Dachsanierung muss eine PV-Anlage bereits auf dem Dach installiert werden. Alternativ kann die Anlage auch in der Nähe des Gebäudes oder an den Außenflächen angebracht werden. Auch eine Solarthermieanlage erfüllt die Pflicht.(…)”
Bayern:
“(…)In Bayern gibt es ab 2025 eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage – allerdings nur für Nichtwohn- und öffentliche Gebäude. „Hauseigentümer von Wohngebäuden haben etwas mehr Spielraum. Ab nächstem Jahr sollen sie sicherstellen, dass eine PV-Anlage errichtet wird, sie müssen aber nicht.“(…)”
Berlin:
“(…)Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von 50 m², die seit 2023 erbaut oder deren Dach saniert wurde, müssen eine PV-Anlage auf dem Dach errichten und betreiben. „Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken oder eine Mindestleistung erreichen“, betont der Experte von Co2online.(…)”
Brandenburg:
“(…)In Brandenburg gibt es keine Solarpflicht. „Für Nichtwohngebäude ist sie allerdings geplant, nicht jedoch für Wohngebäude.“(…)”
Bremen:
“(…)Gebäude in Bremen müssen ebenfalls eine PV-Anlage vorweisen. Für Neubauten gilt der 1. Juli 2025 als Stichtag. Bestandsgebäude, deren Dach saniert wird, sind bereits jetzt betroffen. Steinfeldt: „Die PV-Anlage muss mindestens 50 Prozent der Dachfläche bedecken. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn es technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.(…)”
Hamburg:
“(…)Hamburger Hauseigentümer müssen schon jetzt ihre neu gebauten oder sanierten Gebäude mit einer Fotovoltaik-Anlage oder Solarthermieanlage ausstatten. Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. Auch hier gelte: „Ist die Errichtung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, entfällt die Pflicht.“(…)”
Hessen:
“(…)In Hessen gibt es für private Wohn- und Nichtwohngebäude aktuell keine Solarpflicht. Aber: „Für landeseigene Gebäude sind Solaranlagen aber vorgeschrieben.“(…)”
Mecklenburg-Vorpommern:
“(…)Ab dem 30. Juni 2025 müssen Hauseigentümer auf ihrem Dach eine PV-Anlage installieren. Dies gilt für Neubauten und sanierte Dächer, jedoch nicht, wenn die Errichtung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. „So sieht es zumindest das Landes-Klimaschutzgesetz vor, welches allerdings bisher nicht beschlossen wurde“, weiß der Experte.(…)”
Niedersachsen:
“(…)Neugebaute Häuser und Altbauten mit saniertem Dach müssen ab dem nächsten Jahr mit einer PV-Anlage ausgestattet sein, die mindestens 50 Prozent der Dachfläche bedecken. Ist das Dach kleiner als 50 Quadratmeter oder ist die Errichtung wirtschaftlich nicht vertretbar oder technisch unmöglich, entfalle die Pflicht.(…)”
Nordrhein-Westfalen:
“(…)Ab dem nächsten Jahr muss auf Neubauten in Nordrhein-Westfalen eine PV-Anlage installiert werden. Im Gebäudebestand gilt die Pflicht bei erneuertem Dach erst ab 2026. „Kleine Häuser mit bis zu 50 Prozent Nutzfläche sind von der Pflicht ausgenommen. Ist die Errichtung technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar oder wurde stattdessen eine Solarthermieanlage errichtet, entfällt die Pflicht.“(…)”
Rheinland-Pfalz:
“(…)Neu errichtete Wohngebäude und Altbauten mit grundlegender Dachsanierung müssen so gebaut bzw. saniert werden, dass später der Betrieb einer PV-Anlage möglich ist. Steinfeldt: „Zum Beispiel muss eine Lastreserve berücksichtigt, eine Kabeltrasse vorgesehen und Platz für den Wechselrichter freigehalten werden. Ist das technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann man von der Pflicht befreit werden.“(…)”
Schleswig-Holstein:
“(…)In Schleswig-Holstein müssen aktuell nur Nicht-Wohngebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. „Allerdings ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass ab 2025 eine Solarpflicht auf Dächern für Neubauten eingeführt werden soll“, sagt der Experte: „Details sind bisher nicht bekannt.“(…)”
Laut bild.de besteht aktuell in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Verpflichtung zur Installation dieser Solaranlagen.
In Mitteldeutschland noch keine Solaranlagen-Pflicht – aber wie lange?
Doch hierzulande ahnt man inzwischen: Was nicht ist, kann durchaus noch werden…Einzig die Hoffnung der Landeswahlen ist derzeit ein Lichtstreif am Horizont. Doch auch hier könnte Böses drohen und der Opposition auf den letzten Metern vielleicht noch der Garaus gemacht werden.
Quelle: bild.de vom 21. Februar 2024
Bildnachweis: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann