Familie im Garten
Diskriminiert deutsches Baukindergeld Ausländer?

Das Baukindergeld wurde voriges Jahr – 2018 – als ein staatlicher Zuschuss für den Erwerb einer Immobilie für Familien mit Kindern eingeführt. Beschlossen wurde das Gesetz dafür im deutschen Bundestag am 5. Juli 2018 und trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Der Hintergrund des Baukindergeldes ist, dass erreicht werden soll, dass Familien mit Kindern leichter zu Eigentum kommen, nachdem bekanntlich die Eigenheimzulage vor Jahren schon abgeschafft wurde.

Baukindergeld: Kritik, dass man dafür Wohnsitz in Deutschland haben muss

Ein guter und sinnvoller Gedanke! Obgleich es für das Baukindergeld Kritik dergestalt gibt, dass es heißt, dass der Zuschuss die wirklich bedürftigen Familien, denen der Betrag wirklich etwas nützen würde, gar nicht erreicht. Das ist ja leider mit vielen gutgemeinten Gesetzen oder auch finanziellen, staatlichen Ausreichungen und Förderungen der Fall.

Allerdings müssen sich die Wegbereiter und Gesetzesmacher im Zusammenhang mit dem Baukindergeld jetzt noch mit ganz anderer Kritik auseinandersetzen. Einer Kritik, die anmutet, wie aus dem Satire-Kabinett. Denn: Seit Neuestem wird bemängelt, dass das Baukindergeld nur für jene gilt, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Also in den meisten Fällen dann höchstwahrscheinlich für – oh, darf man es noch sagen?! – Deutsche. Und nicht für Petr in den Karpaten oder Pavel bei Prag. Es gilt auch nicht für den Ziegenhirten in der Sahel-Zone. Sondern tatsächlich nur für jene die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen (was wiederum in der Mehrzahl Deutsche sind), um die staatlichen Taler für`s Eigenheim oder die Eigentumswohnung zu erhalten. Um dann freilich auch eine Immobilie in Deutschland zu erwerben. Und nicht in der Nähe von Warschau oder Plovdiv.

Deutsches Baukindergeld könnte Ausländer diskriminieren

Aufgrund dieser Kriterien droht schon wieder Ungemach! Sieht man dieses Gesetz doch als eine Diskriminierung gegenüber Ausländern an. Genauer gesagt: Eine EU-Kommissarin stört sich an den Bedingungen, die es für den Erhalt dieser Förderung einzuhalten gilt.

Auf faz.net ist am 31. August 2019 folgendes darüber zu lesen:

“Die EU will das im vergangenen Jahr in Deutschland eingeführte Baukindergeld einem Zeitungsbericht zufolge genauer prüfen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, hat die EU-Kommission Bedenken, dass die Bedingungen der staatlichen Förderung von Wohneigentum EU-Ausländer benachteiligen. Den Zeitungen liegt ein Schreiben der EU-Kommissarin für Soziales, Marianne Thyssen, vor. Darin kritisiert sie, dass Anträge auf Baukindergeld nur für in Deutschland erworbenes Wohneigentum gestellt werden können – und dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Beide Voraussetzungen könnten eine „indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen“, schreibt Thyssen. Sie kündigt in dem Schreiben zudem an, „die deutschen Behörden zu kontaktieren, um die rechtliche Situation zu klären“.”

Die rechtliche Situation soll nun also geklärt werden – aha. Nun, was das bedeutet, kann sich der gemeine deutsche Steuerzahler sicher denken. Es wird bei der ominösen Prüfung dann wahrscheinlich herauskommen, dass Deutschland einmal mehr gegen das EU-Recht verstoßen und Korrekturen einzuleiten hat. Irgendwann wird es dann vielleicht für jede Familie in der EU – inkl. der allseits beliebten Rotations-Europäer – Baukindergeld geben.

Ob Gesetz für Geldregen für die Diskriminierten kommt?

Weil das dann aber sicherlich viiiieeel zu diskrimierend gegenüber Leuten im Sudan oder in Afghanistan ist, wird man womöglich noch ein Gesetz auflegen, dass auch diese Leute der warme, deutsche Geldregen trifft. Vielleicht baut schon nächstes Jahr Nasar aus Kabul für seine Frau und die zwölf Kinder ein kleines Hüttchen, für das zum Großteil deutsches Baukindergeld fließt? Unvorstellbar ist das nicht. Im Gegenteil: Man würde sich sogar vorstellen können, dass die EU respektive das irre gewordene Deutschland einen Dreh findet, um die seit 2015 zugewanderten “Flüchtlinge” in Sachen Baukindergeld nicht zu benachteiligen, wenn sie von dem warmen Geldsegen für andere hören. Da die Refugees, die Merkel in ihrem selbstherrlichen Akt 2015 hereingelassen hat, ja aber nun selten als Bauherren in Erscheinung treten, wird man ihnen vielleicht die Kohle als Sachwert-Gutschein zukommen lassen. Damit würde dann nicht diskriminiert und obendrein Konfliktpotential entschärft.

Vorstellbar wäre es – oder?! Und im bunten Bereich obendrein…

Mehr dazu finden Sie hier.

Bildnachweis: pixabay.com / kenny

 

 

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