Alle Jahre wieder heißt es in Sachsen und anderen Bundesländern für finanziell benachteiligte Ein- und Zwei-Eltern-Familien und Vereine, die sich für diese Menschen engagieren: hoffen, ob Geld für die Urlaubsunterstützung da ist.

Und das deshalb, weil meist erst sehr kurzfristig feststeht, ob es diese Unterstützung in dem jeweiligen Jahr wieder gibt. Selbstverständlich ist das ja angesichts der aktuellen Politik ganz und gar nicht! Und langfristige Gelder als Urlaubszuschuss für Familien, die sich ansonsten eher kaum oder nur einen sehr kurzen Urlaub leisten könnten – das ist leider schon gar nicht drin. Obwohl das natürlich das Sinnvollste wäre, weil die Männer und Frauen, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, dann Planungssicherheit für sich und ihren Nachwuchs hätten.

Warum die Politik dies nicht macht, bleibt ein Rätsel. Hier kann sich allerdings jeder, der das aktuelle politische Geschehen verfolgt, seine eigene Meinung bilden und zudem täglich sehen, wofür die Steuergelder permanent ausgegeben werden.  Für die einheimischen Bürger geschieht das in erster Linie NICHT.

Umso positiver nun die Nachricht vom Freistaat Sachsen, dass bedürftige Ein- und Zwei-Eltern-Familien in Sachsen diese Unterstützung ab sofort  beantragen können und zwar beim SHIA e. V. Sachsen. Der Verband unterstützt Alleinerziehende und finanziell bedürftige Familien in schwierigen Lebenssituationen.

Was wird gezahlt?

Bis zu 7,50 Euro pro Nacht und Person sind drin.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Der Urlaub muss in Deutschland verbracht werden und es müssen vom Zeitrahmen her mindestens 6 Nächte und maximal 14 Tage sein.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Das entscheidet sich anhand der Einkommensgrenze.

Interessierte können sich über die Homepage des Verbandes informieren oder dort anrufen bzw. eine Whatsapp-Nachricht schreiben.

Die Kontaktdaten lauten:

Telefon: 0341 / 9832806

Whatsapp: 0178 / 165 16 25.

Wichtig zu wissen

Die erwähnte Urlaubsunterstützung muss VOR dem Urlaubsantritt gestellt werden!

Welche Bundesländer zahlen diese Urlaubsunterstützung?

Leider nicht alle, aber einige Bundesländer zahlen sie. Bitte wenden Sie sich mit der Frage, ob die Gelder auch in Ihrer Region gezahlt werden, am besten an den Bundesverband für alleinerziehende Frauen und Männer. Auskunft erhalten Sie aber auch bei verschiedenen Familienberatungsstellen oder/und Wohlfahrtsverbänden in Ihrer Umgebung.

Einfach informieren – es lohnt sich! Auch wenn es freilich nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Aber natürlich besser als gar nichts!

Bildnachweis: pexels.com

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