Polizisten mit Hunden – das ist in Deutschland kein ungewöhnlicher Anblick. Wohl jedes Kind weiß, dass Diensthunde die Beamten bei manchen Einsätzen begleiten. Die Tiere werden als Diensthunde speziell trainiert und machen sich nicht nur beim Erschnüffeln versteckter oder illegaler Waren und Produkte gut, sondern sind auch oft in brenzligen Situationen im Einsatz. Hier gilt es für die Hunde, den Befehl ihres Diensthundeführers ordnungsgemäß auszuführen.
Allerdings hält nun das Amtsgericht in Brilon (Nordrhein-Westfalen) einen bestimmten Befehl an einen Polizei-Hund für verfassungswidrig. Es geht um den “Habachtbefehl”, der seitens eines Polizisten in einer bestimmten Situation an einen Diensthund befohlen wurde.
Polizist geriet mit Polizei-Hund in undurchsichtige Situation
Über diese Situation berichtete der SPIEGEL in seiner Ausgabe 34 / 2019 ausführlich. Ich kürze das hier mal ab und fasse das im SPIEGEL dokumentierte Geschehen etwas zusammen:
Ein Polizist im Hochsauerlandkreis ist nach seiner Nachtschicht auf dem Weg nach Hause, mit ihm seine Diensthündin Ilvy, eine belgische Schäferhündin der Rasse Malinois. Der Beamte bemerkt ein Auto, das mit hoher Geschwindigkeit und ohne Licht durch die Nacht fährt. Rasch heftet sich der Polizeikommissar mit seinem Streifenwagen an das Auto ran, mit dem Signal anzuhalten. Doch die Insassen rasen weiter, so dass der Beamte bei seiner Leitstelle Verstärkung anfordert. Auch ein Hubschrauber heftet sich an das Fahrzeug. Irgendwann, nach einer Verfolgungsjagd, landet das Auto, das ohne Licht und zu schnell fuhr, im Busch – der Fahrer hatte keinen Führerschein. Insgesamt sitzen drei Personen in dem Fahrzeug. Einer steigt aus und hält die Hände hoch. Der Polizist, so steht es in dem Artikel soll jedoch die Insassen des Fahrzeuges mit “Sitzen bleiben! Diensthundeeinsatz! zum Verbleiben im Fahrzeug aufgefordert haben.
Polizeihund wurde adäquat der Situation platziert
Eine Videoaufzeichnung belegt, dass der Beamte dann mit seiner Diensthündin Blickkontakt aufnimmt und zur Seite springt, was für das Tier das Signal ist, zum, Angriff überzugehen. Die Hündin beißt den Mann, der aus dem Auto ausgestiegen ist, heftig. Dann befiehlt der Polizist allen dreien, sich auf den Boden zu legen. Danach beordert der Diensthundeführer das Tier zwischen sich und die drei am Boden liegenden Personen.
Dieser Befehl nennt sich “Habachtstellung” und bedeutet für das Tier, sich jederzeit zu einem Angriff bereit zu halten. Es kam also, wie es kommen musste: Der Polizist musste sich letztendlich vor Gericht verantworten, weil er wohl in jener Nacht – nach Ansicht der Juristen – überzogen reagiert hatte. Man kennt das ja: Kaum wird jenen, die von Polizeibeamten kontrolliert werden, mal ein Haar gekrümmt oder sie wurden anderweitig von der Polizei hart angepackt, findet sich in diesem Land noch immer ein Richter, der das als “unverhältnismäßig” einstuft. In diesem geschilderten Fall, in dem der Polizist am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 2500,00 Euro Schmerzensgeld verurteilt wurde – was ja an sich schon haarsträubend ist – gibt es noch eine weitere “Krönung”. Und zwar betreffs des Polizeihundes.
Gericht sieht “Habachtbefehl” als verfassungswidrig an
Die erwähnte “Habachtstellung” bzw. den “Habachtbefehl” hält das Amtsgericht in Brilon für verfassungswidrig. Einen Befehl also, der den Polizeibeamten in einer unübersichtlichen Situationen Schutz gewähren soll. Wie aber hätte der betroffene Polizist die Situation denn sonst händeln sollen? Immerhin hätten die Fahrzeuginsassen Schwerverbrecher oder gar Mörder bzw. gesuchte Kriminelle sein können. Und: Der Polizist war in jener Nacht allein mit seiner Hündin. Als normaler Bürger geht man ja davon aus, dass die Polizeihunde für solche Situationen gedacht sind und den notwendigen Schutz eben auch bieten.
Zumal es dem Kommissar in der geschilderten Situation ja genützt hat, dass das Tier zwischen ihm und den Männern lag. Was hätte er sonst da hinlegen sollen? Einen Wattepad? Wahrscheinlich ja, wenn es nach den verantwortlichen Juristen geht! Insofern muss auch nicht weiter erwähnt werden, dass sich das Relotius-Blatt in dem besagten Artikel mit voller Inbrunst auf den Polizeibeamten “stürzt”, um ihn in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Weil er die Diensthündin an jenem Abend so eingesetzt hat, wie er es für nötig hielt.
Vom SPIEGEL nichts ist nichts mehr zu erwarten
Aber was soll man von eine Blatt erwarten, das nach dem Mord an dem 8jährigen Jungen, der im Frankfurter Hauptbahnhof von einem Eritreer vor den Zug geworfen und dabei getötet wurde, einen Beitrag veröffentlichte, der fast vor Hingabe und nahezu mit Verständnis für den Mörder nur so strotzt?
Eben!
Und dass Deutschland sich abschafft, das haben andere ja schon prophezeit. Die Verfassungswidrigkeit des “Habachtbefehls” bei einem Polizeihund ist somit nur ein weiterer Sargnagel auf diesem rabenschwarzen Weg!
Der erwähnte Artikel im SPIEGEL ist hier anzulesen, in Gänze ist er nur per Bezahlschranke zu sehen. Wer sich umfassend über den Fall informieren möchte, kann hier ausführlich nachlesen.
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