Die Zahl der Studierenden, die für ihr Studium finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, ist seit mehreren Jahren bereits rückläufig. Knapp jeder fünfte Student bezieht derzeit in Deutschland BAföG.

Von ihnen bekommt jedoch nur weniger als die Hälfte den Maximalsatz von 735 Euro monatlich. Die Stimmen, die die Beitragssätze und Bedingungen als nicht mehr zeitgemäß kritisieren, werden immer lauter.

Beiträge reichen nicht mehr zum Leben

Anrecht auf BAföG hat jeder, der unter 30 Jahre alt ist (unter 35 Jahre im Masterstudium) und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören:

  • eine förderungsfähige Ausbildung (schließt i. d. R. alle Studiengänge ein)
  • der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
  • kein Besitz von großem Vermögen oder Einkommen (gilt auch für Eltern und Ehepartner).

Wie hoch der bewilligte Beitragssatz ist, hängt dabei von der Höhe des verfügbaren Einkommens ab, beträgt aber höchstens 735 Euro. Doch damit kommen Studierende in den meisten Universitätsstädten nicht mehr weit. Grund dafür sind in erste Linie die steigenden Mieten und fehlender Wohnraum. So sieht die aktuelle BAföG-Bedarfstabelle lediglich 250 Euro für Wohnraum vor; ein Betrag, für den sich nur noch an den allerwenigsten Studienorten ein WG-Zimmer finden lässt, nämlich in nur fünf von 93 Städten.

In München, der teuersten Stadt in puncto Mietpreise für Studierende, kostet ein WG-Zimmer rund 570 Euro und damit mehr als doppelt so viel. Da sich viele den Studienort aufgrund des Studiengangs oder der Platzvergabe nicht aussuchen können, bleibt vielen Studierenden nur noch ein zusätzlicher Studienkredit oder einer der rar gesäten Nebenjobs.

Elternunabhängiges BAföG nur für wenige erhältlich

Eine Alternative zur regulären Unterstützung ist das elternunabhängige BAföG. Höhe und Rückzahlungsregelungen sind mit dem einkommensabhängigen BAföG identisch, d. h. maximal 735 Euro pro Monat und eine Rückzahlung spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung.

Bei dieser Art von Unterstützung spielt es keine Rolle, was die Eltern verdienen, die normalerweise ab einem bestimmten Einkommen für die Ausbildung ihrer Kinder unterhaltspflichtig sind. Doch nur wenige haben Anspruch auf das elternunabhängige BAföG, da es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen infrage kommt. Beantragen kann es jeder, der vor dem Beginn des Studiums mindestens fünf Jahre erwerbstätig war bzw. drei Jahre im Anschluss an eine dreijährige Erstausbildung.

Doch auch hier gilt: Wer bereits über 30 ist, hat schlechte Karten. Ausnahmen sind die vorherige Betreuung eines Kindes oder Angehörigen, Krankheit oder der Erwerb des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg. Seltener der Fall, aber dennoch Anspruch auf elternunabhängiges BAföG haben Antragssteller, wenn:

  • sie Vollwaisen sind
  • der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist.

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