Stellen Sie sich vor, unser Magazin Frauenpanorama.de wäre ein gedrucktes Heft. Und nun stellen Sie sich weiter vor, Sie fänden unser gedrucktes Heft bei – zum Beispiel – Rewe im Zeitschriftenregal. Sie greifen nach dem Magazin, weil die Titelstory Ihre Aufmerksamkeit erregt. Auf einmal aber sehen Sie einen fetten Aufkleber auf der Titelseite, auf dem steht: “Falsch” oder “Teilweise falsch”, unterschrieben von einer ominösen Organisation, die sich selbst “Faktenchecker” nennt.
Oder anders: Dem STERN passt eine Geschichte im SPIEGEL nicht und so kleben Leute vom STERN in die gedruckte SPIEGEL-Ausgabe einen Vermerk unter einen Beitrag, der da lautet, dass die Fakten im SPIEGEL nicht oder nur teilweise richtig sind. Irre – oder?!
So in etwa können Sie sich vorstellen, was uns alternativen Medien so widerfährt, wenn wir Beiträge veröffentlichen, die politkritisch sind und den vermeintlich “Guten” nicht passen.
Mit Meinungsfreiheit haben “Haltungs-Wächter” von correctiv ein Problem
Weil es nämlich Truppen wie correctiv.org gibt, die sich aus dem Nichts heraus als “Faktenchecker” gerieren und unter manche digital veröffentlichte Beiträge alternativer Medien – zum Beispiel auf Facebook – einen Vermerk setzen, der da lautet: “teilweise falsch” oder “falsch”. Auch uns ist das so ergangen und vielen weiteren kritischen Medien auch.
Eines davon heißt TICHYS EINBLICK und hat sich nunmehr gegen dieses sozialistisch, fast schon kommunistisch anmutende Gebaren gewehrt. Und vor Gericht gesiegt! Das konnten selbst etablierte Medien nicht ignorieren und so berichtet auch welt.de über diesen Fall.
Auf deren Website heißt es am 27. Mai 2020 unter der Überschrift:
“Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden”
wie folgt:
“Das Rechercheportal „Correctiv“ prüft im Auftrag von Facebook, ob gemeldete Beiträge Falschnachrichten enthalten. Einen Artikel des Magazins „Tichys Einblick“ hatte es als „teils falsch“ markiert. Jetzt fiel ein überraschendes Urteil.
Was ist ein Wissenschaftler? Als der Richter die Frage am Mittwochvormittag in Sitzungssaal zwei des Oberlandesgerichts in Karlsruhe aufwirft, meint er sie keineswegs philosophisch. „Manche sprechen auch der Rechtswissenschaft ab, eine wirkliche Rechtswissenschaft zu sein“, so der Richter hinter seiner Plexiglasscheibe weiter.
„Zu Unrecht“, sagt einer der Anwälte, ebenfalls von Plexiglas abgeschirmt. Die Juristen im Saal lachen.
Im Ton sind alle nett, aber in der Sache hart. Seit Monaten streiten sich „Tichys Einblick“, das sich selbst ein „liberal-konservatives Meinungsmagazin“ nennt, und das Recherchenetzwerk „Correctiv“ schon vor Gericht. Nun also im Berufungsverfahren.
Im September vergangenen Jahres hat „Tichys Einblick“ einen Artikel geschrieben, in dem es um einen offenen Brief an UN-Generalsekretär António Guterres geht. Den Unterzeichnern zufolge gebe es keinen Klimanotstand. „Tichys Einblick“ postete den Artikel mit der Zeile „500 Wissenschaftler erklären: ‚Es gibt keinen Klimanotfall‘“ bei Facebook. Das Recherchenetzwerk „Correctiv“, das offiziell als Faktenchecker von Facebook beauftragt ist, prüfte den Artikel und verpasste dem Post einen „teils falsch“-Hinweis.
Bei den Unterzeichnern, so „Correctiv“, handle es sich nicht nur um Wissenschaftler. Außerdem seien einige Behauptungen, die in dem offenen Brief standen, unzutreffend. Wichtige Informationen seien zudem nicht hinreichend berücksichtigt wurden. „Tichy“ klagte dagegen. Bei der Einschätzung von „Correctiv“ handle es sich, so sieht es das Magazin, gar nicht um einen Faktencheck, sondern um eine Wertung. Außerdem sei der Sonderstatus des Recherchenetzwerks als Facebooks Faktenchecker unlauterer Wettbewerb.
Dass Medien sich gegenseitig kommentieren, ist nichts Neues. Doch in der Regel geschieht das unter Gleichrangigen. Beim Faktencheck auf Facebook ist es jedoch anders: Beide, „Tichys Einblick“ und „Correctiv“, können ihre Artikel in dem sozialen Netzwerk veröffentlichen. Aber nur einer von beiden, nämlich „Correctiv“, hat den Stempel, mit dem er den anderen prüfen und bewerten kann. In diesem Moment entstehen zwei Ebenen, zwei Instanzen, ein Oben und Unten.
Und damit noch mehr: Bei Beiträgen, die den Stempel bekommen, wird die Reichweite auf Facebook gezielt reduziert. Teilen Nutzer die Beiträge, hängt Facebook immer der Artikel der Faktenchecker an. Über diese, so Tichys Anwalt, könnten Nutzer zum Spendenaufruf von „Correctiv“ gelangen.
In erster Instanz hatte das Landegericht Mannheim zugunsten von „Correctiv“ entschieden. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat das Urteil nun gekippt. „Correctiv“ darf demnach den besagten Post nicht mehr mit dem Hinweis „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘: Behauptungen teils falsch“ versehen. Auch beim Teilen des Artikels darf der Hinweis auf das Faktchecking nicht mehr erscheinen. Passiert dies weiterhin, droht dem Recherchenetzwerk ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.(…)”
Anwalt sieht in Urteil Sieg für die Meinungsfreiheit
Laut welt.de ist für Joachim Steinhöfel – Tichys Anwalt – das Urteil ein Sieg für die Meinungsfreiheit, was wohl auch jeder, der mit einem gesunden Menschenverstand durch Deutschland geht, so sehen wird. Steinhöfel selbst kommentiert den Sieg in diesem Fall auf seiner Facebookseite so:
„Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“
Der Anwalt hat vollumfänglich recht. Bleibt zu hoffen, dass die sogenannte “Fakten”-Truppe zukünftig überall, wo sie ihren ideologischen Stempel drauf drücken und andere Berichte als nicht oder nur teilweise wahr brandmarken will, auf Granit beißt!
Der Weg zurück in normale Verhältnisse hierzulande ist hart und steinig. Aber er lohnt sich, wie dieses Urteil einmal mehr beweist!
Wer sich weiter über diesen Fall informieren möchte – auch die FAZ hat hier berichtet.