correctiv
correctiv.org maßt sich auf Facebook an, Artikel mit einem Vermerk zu versehen – ein Gericht wies diese “Haltungs-Wächter” nunmehr in die Schranken.

Stellen Sie sich vor, unser Magazin Frauenpanorama.de wäre ein gedrucktes Heft. Und nun stellen Sie sich weiter vor, Sie fänden unser gedrucktes Heft bei – zum Beispiel – Rewe im Zeitschriftenregal. Sie greifen nach dem Magazin, weil die Titelstory Ihre Aufmerksamkeit erregt. Auf einmal aber sehen Sie einen fetten Aufkleber auf der Titelseite, auf dem steht: “Falsch” oder “Teilweise falsch”, unterschrieben von einer ominösen Organisation, die sich selbst “Faktenchecker” nennt.

Oder anders: Dem STERN passt eine Geschichte im SPIEGEL nicht und so kleben Leute vom STERN in die gedruckte SPIEGEL-Ausgabe einen Vermerk unter einen Beitrag, der da lautet, dass die Fakten im SPIEGEL nicht oder nur teilweise richtig sind. Irre – oder?!

So in etwa können Sie sich vorstellen, was uns alternativen Medien so widerfährt, wenn wir Beiträge veröffentlichen, die politkritisch sind und den vermeintlich “Guten” nicht passen.

Mit Meinungsfreiheit haben “Haltungs-Wächter” von correctiv ein Problem

Weil es nämlich Truppen wie correctiv.org gibt, die sich aus dem Nichts heraus als “Faktenchecker” gerieren und unter manche digital veröffentlichte Beiträge alternativer Medien – zum Beispiel auf Facebook – einen Vermerk setzen, der da lautet: “teilweise falsch” oder “falsch”. Auch uns ist das so ergangen und vielen weiteren kritischen Medien auch.

Eines davon heißt TICHYS EINBLICK und hat sich nunmehr gegen dieses sozialistisch, fast schon kommunistisch anmutende Gebaren gewehrt. Und vor Gericht gesiegt! Das konnten selbst etablierte Medien nicht ignorieren und so berichtet auch welt.de über diesen Fall.

Auf deren Website heißt es am 27. Mai 2020 unter der Überschrift:

“Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden”

wie folgt:

“Das Rechercheportal „Correctiv“ prüft im Auftrag von Facebook, ob gemeldete Beiträge Falschnachrichten enthalten. Einen Artikel des Magazins „Tichys Einblick“ hatte es als „teils falsch“ markiert. Jetzt fiel ein überraschendes Urteil.

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