Wenn eine Frau mit einem Mann Sex haben möchte und man sich einvernehmlich für ein Kondom als Verhütungsmittel entschieden hat, dürfte alles klar sein.

Möchte man zumindest meinen und wahrscheinlich ist das in den allermeisten Fällen auch so.

Neuerdings aber tauchen – vordergründig online – Berichte zu einem  irritierenden Phänomen auf, das sich „Stealthing“ nennt. Der Begriff steht für das heimliche Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs durch den Mann.

Medienberichten zufolge melden sich – wenn auch anfangs zögerlich – immer mehr Frauen in Internetforen zu Wort, denen diese miese Tour widerfahren ist.

Zudem berichten Redaktionen wie die der WELT und des Bayerischen Rundfunks darüber, dass unzählige Männer in den Weiten des Internets damit prahlen, diese verstörende Sexpraktik bei ihrer Bettgenossin angewandt zu haben.

In eigenen Foren tauschen sich männliche Zeitgenossen den Berichten zufolge darüber aus, wie man(n) es am besten anstellt, den Gummi während des Aktes zu entfernen, so dass die Frau es nicht bemerkt.

So ist beispielsweise in einem Artikel des Bayerischen Rundfunks folgendes zu lesen:

„Aber die Idee scheint im Netz so gut anzukommen, dass sich mittlerweile Männer sogar über die besten Tipps für’s Stealthing austauschen. Man könne z.B. erst ein bisschen mit Kondom anteasern und es dann im Eifer des Gefechts entfernen, so dass die Frau es nicht merkt. Am besten sei sie dabei betrunken und am besten gehe das von hinten. Oder man ziehe das Kondom direkt so grob auf, dass es reißt.“

Infamer geht es kaum mehr!

Doch immerhin haben solche miesen Typen die Rechnung ohne die Justiz gemacht, denn in der Schweiz wurde diesbezüglich bereits ein Exempel statuiert, nachzulesen im Artikel des BR, Zitat:

„Ein Gericht in der Schweiz hat für Männer, die Stealthing praktizieren, jetzt ein Exempel statuiert:

Anfang des Jahres hatte in Lausanne eine Frau einen Mann über Tinder kennengelernt. Sie hatten zunächst einvernehmlichen Sex, der Mann entfernte jedoch währenddessen das Kondom unbemerkt. Erst nach dem Sex bemerkte die Frau das fehlende Kondom und zeigte ihn an. Der Gerichtshof in Lausanne entschied, dass ungewollter Sex ohne Kondom den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.“

Wer also ungefragt meint, das Kondom in der Hitze des Gefechts entfernen zu können, der hat die Rechnung ohne die Frau gemacht, die das dann zur Anzeige bringt!

Richtig so – denn diese Art der Übergriffigkeit ist widerlich und grenzverletzend, sie geht gar nicht.

Allerdings ist – dem Bayerischen Rundfunk zufolge – die Rechtslage in Deutschland hierzu nicht wirklich so eindeutig, wie bei den Nachbarn in der Schweiz, Zitat: „In Deutschland würde die Rechtslage ein Urteil wie in der Schweiz wohl nur schwer hergeben.“.

Nun – warum sich nicht an der fortschrittlichen Schweiz orientieren?

Es warten also wichtige Hausaufgaben auf Herrn Maas und sein Team – aussitzen sollte man(n) so ein Thema besser nicht.

Bildnachweis: pexels.com

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