Ausschnitt aus Zeitung
Eine Schlagzeile vom 16.8.19, die erfreut. Bei näherem Hinsehen jedoch nicht mehr.

In Sachen Gerechtigkeit ist Deutschland schon lange kein fairer Staat mehr. Das beweisen die ständigen Gerechtigkeitsdebatten, die zum Thema haben, dass hierzulande rechtschaffene, deutsche Bürger oft das Nachsehen haben. In Sachen Bildung und Teilhabe dürfte neuer Zündstoff hinzukommen. Zumindest dann, wenn sich die schreiende Ungerechtigkeit manifestiert, die Frau Schmidtke – eine Leserin von uns – im Landkreis Nordsachsen aufgespürt hat.

Leserin wandte sich in Sachen Teilhabe an Sozialamt

Frau Schmidtke wandte sich an uns mit einer Information, die aufhorchen lässt. So stieß sie am 16. August 2019 auf einen Artikel in der Leipziger Volkszeitung, Ausgabe Landkreis Nordsachsen, der ihr Interesse weckte.

Unter der Überschrift “Mittagessen und Beförderung der Schüler werden kostenfrei” las sie aufmerksam einen Beitrag, der nur so strotzte vor Wohltaten, die nun offenbar Ein- und Zwei-Eltern-Familien zugute kommen. Frau Schmidtke selbst ist der ersten Kategorie zuzuordnen, sie ist alleinerziehend. Und erwerbstätig. Allerdings liegt sie mit ihrem Gehalt geringfügig über den üblichen Sätzen, die ihrem Kind ein kostenfreies Mittagessen und eine kostenlose Beförderung gewähren würden.

Zeitungsausschnitt
Ausschnitt aus der Leipziger Volkszeitung, Ausgabe Nordsachsen, vom 16.8.19

Neugierig geworden, rief sie deshalb beim Sozialamt Nordsachsen an und verlangte die im Artikel zu Wort gekommene Frau Gesch, die Sachgebietsleiterin beim Sozialamt des Landkreises Nordsachsen ist.  Unsere Leserin hatte Glück und bekam die Dame an den Apparat. (Hinweis: Da sich der Artikel im Bild schlecht lesen lässt, klicken Sie bitte auf den Link unter unserem Beitrag und lesen gern den Beitrag, der verlinkt ist!).

Unumwunden schilderte Frau Schmidtke der Frau Gesch ihre Situation. Erzählte, dass sie stets ein klein wenig über den Sätzen, die die eingangs erwähnte Teilhabe kostenfrei garantieren würden, liegt. Und fragte die Mitarbeiterin des Sozialamtes rundheraus, ob sie es richtig verstanden hat, dass in den Genuss dieser kostenlosen Beförderung und des kostenfreien Mittagessens tatsächlich nur Hartz-IV- und Asylbewerber-Kinder (Schüler) kommen?

Amtsleiterin bestätigt Teilhabe nur für Hartz IV- und Asylbewerber-Kinder

“Wenn sie so wollen, ja” war die Antwort von Frau Gesch, die die Ahnungen unserer Leserin bestätigte.

“Bei Hartz-IV-Kindern könnte ich ja noch mitgehen, aber warum bekommen Fremde, die nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, diese Leistungen, während ich als Deutsche, die nur geringfügig mehr verdient, als der Satz für die kostenlose Teilhabe vorsieht, leer ausgehe?” empörte sich Frau Schmidtke in einer Mail an uns.

Wir konnten das nachvollziehen und fragten beim Landesfamilienverband Sachsen nach. Dieser Verband, der sich vornehmlich um finanziell benachteiligte Ein-Eltern-Familien – also Alleinerziehende – kümmert, fordert seit vielen Jahrzehnten eine kostenfreie Teilhabe für ALLE Kinder.

Zitat aus dem Forderungskatalog des Landesfamilienverbandes Sachsen:

“Teilhabe in Form von gängigen Freizeit- und Kreativangeboten muss kostenfrei gestellt werden, ebenso wie das Essengeld und finanzielle Aufwendungen für Bildung und Mobilität.”

Mit seinen Forderungen (alle Forderungen lesen Sie hier) hat der Verband schon Veranstaltungen mit Politikern aller im sächsischen Landtag vertretenen Parteien durchgeführt – von Martin Dulig über die Stellvertreterin der damaligen Familienministerin (allesamt SPD) bis hin zu Alexander Krauß (CDU) waren viele Politiker präsent. Allein es hat sich nichts geändert. Die Forderungen des Verbandes sind bis heute nicht erfüllt.

Verband will kommunizieren

Allerdings bestätigte uns der Verband auf unsere Nachfrage hin, dass es sehr wohl an dem ist, dass diese Teilhabe für Hartz-IV- und Asylbewerber-Kinder gewährt wird. “Ansonsten stimmen die Aussagen in dem Artikel aber hinten und vorne nicht” konstatierten die Vertreter des SHIA e.V. Landesfamilienverbandes Sachsen (wie der Verband sich offiziell nennt), nachdem wir ihnen den Artikel, den uns Frau Schmidtke eingescannt hatte, gemailt hatten.

Der Verband versprach, sich mit Frau Gesch ins Benehmen zu setzen.

Unsere Leserin Frau Schmidtke, die mit ihrem Einkommen nur ein paar Euro über dem Satz, der ihr Ermäßigungen und kostenfreie Leistungen für ihr Kind ermöglichen würde, steht einmal mehr stellvertretend für Millionen von Ein- und Zwei-Eltern-Familien, die trotz Arbeit Mühe haben, ihrem Kind in Sachen Teilhabe adäquat etwas zu bieten.

Und selbst jene Deutsche, die diese Teilhabe bewilligt bekommen: Wie sollen sie denn mit den 15 Euro (vorher: 10 Euro), die monatlich für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben staatlicherseits ausgereicht werden, auf den grünen Zweig kommen?

Musikunterricht für 15,00 € monatlich?

Oder glaubt das Familienministerium, aus dessen Haus die neuen Teilhabe-Bestimmungen kommen, ernsthaft, dass Musikunterricht für den Nachwuchs für 15,00 € monatlich zu haben ist? Von anderen Freizeitaktivitäten für Kinder, die mit einem gewissen Budget einhergehen, ganz zu schweigen!

Fazit: Die Realitätsferne und Fremdenliebe der derzeit verantwortlichen Politiker sorgen dafür, dass die Gerechtigkeitsdebatte zukünftig noch erbitterter geführt wird. Und somit obendrein für noch mehr Spaltung des deutschen Volkes sorgt!

Bildnachweis: Scan, Leipziger Volkszeitung, Ausgabe Landkreis Nordsachsen vom 16. August 2019, hier zum Nachlesen.

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Ein Gedanke zu „Teilhabe: Beförderung & Mittagessen kostenfrei – für Hartz-IV-und Asylbewerber-Kinder“
  1. Meinen Erfahrungen nach sind Landratsämter und die in ihnen enthaltenen,bzw. vom Landrat befehligten Behörden wie das Jugendamt z.B.,das Verlogenste, was es gibt. Und die Landräte decken sämtliche Schandtaten, wie z.B. im Fall Lügde, wo sich der Landrat Bartels, #SPD, vor deine seine Akten manipuliert habendes, ein Pflegekind zu einem Pädophilen gebracht habendes Jugendamt stellte. Und so läuft es immer und überall, auch wenn durch Jugendämter ein Kind zu Tode kommt, wird der Landrat sich schützend vor seine kriminellen Mitarbeiter stellen. Was nicht so schlimm wäre, wenn es andere Stellen gäbe, die die Arbeit der Jugendämter kontrollieren würden. Die gibt es aber nicht, denn Jugendämter unterstehen lediglich und ausschließlich der sog. kommunalen Selbstkontrolle – das hat ein Gesetz von 1939 so festgelegt.

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