Die von vielen als Zensur bezeichnete Urheberrechtsreform ist heute, am 26. März 2019, vom EU-Parlament beschlossen worden. Ein Albtraum für jene, die das Internet nutzen oder/und damit arbeiten. Vor allem Youtube ist im Fokus dieser Reform. rp-online.de schreibt dazu heute wie folgt:
“Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.”
Kritik und Proteste im Vorfeld gegen die Urheberrechtsreform
Aber nicht nur das. Kritiker mahnten bereits vor der Reform, dass – sollte sie kommen – die Meinungsfreiheit im Netz beschnitten werden könnte. Das liegt nahe, denn man kann sich denken, dass sowohl nationalen Politikern als auch EU-Politikern die Freiheit im Netz ein Dorn im Auge ist. Sei es, dass dort Videos von EU-Mann Juncker kursieren, wie er – offenbar völlig neben sich – bei öffentlichen Auftritten wankt oder sich wie ein Betrunkener benimmt oder eben Politkritiker ihre Aktivitäten kund tun.
Nicht zuletzt wurde das Mantra der sinkenden Kriminalität in Deutschland nur dank der zahlreichen Web-Belege nahezu täglich Lügen gestraft. Bis heute. Und was kommt jetzt?
Nun – das bleibt abzuwarten.
Wie tief jedoch diese Reform, die Gegner immer wieder auch als “Zensurmaschine” betitelt haben, in unser gesellschaftliches Leben in Sachen Internet eingreifen könnte, zeigt dieser Artikel auf zeit.de, der am 14. Februar 2019 erschienen ist.
Dort heißt es:
“(…)Unser Alltag im Internet, er wird nicht mehr sein, wie er war. Die schöne Liedzeile auf Instagram teilen, ein Meme auf Twitter oder den interessanten Zeitungsartikel via Facebook – all das wird nicht mehr so einfach sein. Zumindest dann, wenn das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten der Reform des Urheberrechts zustimmen, wie sie ein finaler Text vorsieht, auf den sich die Verhandlungsführer nun geeinigt haben. Nach Jahren zäher Verhandlungen.
Dass das aktuelle Urheberrecht veraltet ist, darüber sind sich Befürworter wie Kritikerinnen der Reform schon lange einig. Es stammt aus dem Jahr 2000, damals gab es noch nicht einmal Facebook, Twitter oder YouTube. Doch mit diesem Punkt hören die Gemeinsamkeiten der beiden Lager auch schon auf. Knackpunkt des Streits sind zwei Abschnitte: die Artikel 11 und 13, die regeln sollen, wie viel Geld Verlage für Textausschnitte bekommen und wie Plattformen Urheberrechtsverletzungen verhindern sollen, bevor sie passiert sind.(…)Artikel 11 sieht ein Leistungsschutzrecht (siehe Kasten) für Verlage vor.
Was bürokratisch klingt, betrifft letztlich jeden, der im Internet Medienberichte liest oder in Timelines diverser sozialer Netze verfolgt, was andere an News und Artikeln teilen. Denn laut der finalen Fassung der Urheberrechtsreform dürften Suchmaschinen oder Websites künftig keine Titel oder ganze Sätze mehr anzeigen, wenn sie keine Lizenzen von den Rechteinhabern (zumeist: den Verlagen) erworben haben. Wer auf solche Texte online verweisen will, darf dann nur noch einzelne Worte oder kurze Textausschnitte einblenden. Links sind davon zwar ausdrücklich ausgenommen, nicht aber Linkvorschauen, die normalerweise Titel und Teaser eines Artikels gleich mit anzeigen.
Wir Nutzer hätten also kaum eine Chance, vor dem Klick zu erfahren, wovon ein geteilter Beitrag genau handelt.(…).
Rückfall in Zeiten der DDR nach Urheberrechtsreform?
Das klingt nach ddr-artigen Zeiten? Könnte sein!
Vor allem, wenn man bedenkt, dass Tausende im Vorfeld gegen diese Urheberrechtsreform protestiert haben. Nun – vor allem die Menschen in Sachsen kennen es, das Gefühl, dass auf die Belange des normalen Bürgers keine Rücksicht genommen wird. Wenn auch in einem anderen (politischen) Bereich.
Ein trauriger Tag für die Meinungsfreiheit!
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