„Die junge Frau erlag ihren Verletzungen noch am Unfallort“. Wie oft hören oder lesen wir von solchen oder ähnlichen Tragödien, die sich tagtäglich – vornehmlich auf Deutschlands Straßen, bei Unfällen, – ereignen?

Und wie schnell sind solche Meldungen dann auch wieder vergessen….?!

Die wenigsten Menschen denken wohl daran, was wäre, wenn sie selbst von einer Sekunde auf die andere nicht mehr da wären. Und wohl noch weniger Leute haben garantiert nicht für den Ernstfall vorgesorgt!

Zumindest die Leute, die so circa zwischen Ende 20 und Mitte 40 sind.

Wohingegen die meisten Senioren – schon altersbedingt – in dieser Beziehung sehr wohl Vorsorge getroffen haben dürften.

Jüngere Leuten indes – und das ist mehr als nachvollziehbar – schieben solcherlei Formalitäten oft auch deshalb vor sich her, weil die Auseinandersetzung mit dem Gedanken „was wäre, wenn…?!“ sehr belastend ist. So mancher verdrängt dieses Thema dann einfach.

Dass das der falsche Weg ist, ist klar. Denn das kann bedeuten, dass im Ernstfall der Staat die Dinge in die Hand nimmt und alles Weitere regelt.

Das jedoch dürfte im Interesse der wenigsten Leute sein, wenn sie darüber nachdenken, was werden soll, im Falle ihres plötzlichen Todes.

Vor allem Alleinerziehende sollten sich diesem Thema nicht verschließen und Vorsorge für den Ernstfall treffen. Ebenso wichtig dürfte das Thema für Alleinerziehende sein, die selbständig tätig sind.

Denn hier muss geklärt sein, wie es weitergeht mit dem Unternehmen, wer welche Maßnahmen einleitet oder/und anfallende Kosten zur eventuellen Aufrechterhaltung des Unternehmens übernimmt, wenn der sorgeberechtigte Erziehungsberechtigte verstorben ist. Ein komplexes Thema also, für das man am besten fachkundigen Rat einholt oder/und dazu gründlich recherchiert. Nicht zuletzt deshalb, weil jeder Todesfall individuelle Maßnahmen mit sich bringt. Stichwort: „Erbe annehmen“ oder „Erbe ablehnen“.

Wir haben in diesem Zusammenhang – am Beispiel einer Ein-Eltern-Familie – mal bei einem Familiengericht in Mitteldeutschland durchgeklingelt und nachgefragt, worauf es ankommt. Die nette Beamtin gab etliche Hinweise, was im Fall des Falles zu tun ist.

So ist es zum Beispiel für Alleinerziehende, die selbständig sind und die für das Kind oder die Kinder das alleinige Sorgerecht haben, wichtig, dass sie eine Bevollmächtigung (Vorsorgevollmacht) aufsetzen (kann formlos sein), in der im Falle des plötzlichen Ablebens ein Vormund bestimmt ist, der dann für das Kind/die Kinder das Erbe ablehnt oder annimmt.

In den meisten Fällen werden nahestehende Vertrauenspersonen hierfür eingesetzt – und das ist auch völlig legitim!

Zusätzlich kann in einer solchen Bevollmächtigung eine weitere Person bestimmt sein, die sich im Todesfall darum kümmert, das Gewerbe/die Selbständigkeit der oder des Verstorbenen abzuwickeln.

Aber auch die Beamtin des Familiengerichtes stellte schnell klar, dass sie für juristische/notarielle Auskünfte keine Befugnis hat und Interessierte sich hierfür fachkundigen Rat einholen sollen. Denn es gibt ja noch so viele Szenerien mehr, egal, ob jemand alleinerziehend oder in einer Partnerschaft lebend ist.

Was ist zum Beispiel, wenn kein Todesfall eintritt, man aber in ein Koma fällt?

Hier kommt es nämlich darauf an, dass eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, die sowohl für den Fall eines Komas als auch darüber hinaus (wenn der Tod eintritt) aufgesetzt ist. Man merkt:

das ist ein Thema, das so vielfältig und komplex ist, wie die verschiedenen Menschen und ihre Lebenssituationen selbst.

Deshalb nachfolgend ein kurz zusammengefasster Überblick, worauf es ankommt:

Patientenverfügung

In dieser wird schriftlich festgelegt, wie Sie medizinisch behandelt, untersucht oder operiert werden wollen (oder auch nicht), wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu kommunizieren.

Vorsorgevollmacht

Mit diesem Dokument bevollmächtigt man eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten. Das kann umfassend oder auch nur für medizinische Angelegenheiten gelten. Wenn letzteres der Fall sein und auch für besonders einschneidende, medizinische Maßnahmen gelten soll, so muss das in einer solchen Vollmacht ausdrücklich erwähnt sein!

Betreuungsverfügung

Eine solche Verfügung ist ein für das Gericht bestimmtes Dokument, in dem Sie – sollten Sie je umfassende Betreuung benötigen – eine Betreuungsperson bestimmen oder ausschließen. Eine solche Vollmacht kann aber auch nur bestimmte Bereiche treffen, wie zum Beispiel eine Vermögensvorsorge.

Jede Vollmacht oder Verfügung hat natürlich ihre Tücken und wird – wie erwähnt – meist individuell, bezogen auf die eigene Lebenssituation, ausgefertigt. Hier gibt es freilich unzählige Fallstricke und Fallen, die nicht selten dann doch die Betreuung von Seiten des Staates nach sich ziehen können.

Wer also ganz sicher gehen und die Versorgung im Falle seines Ablebens wasserdicht geregelt haben möchte, der sollte unbedingt sachkundigen Rat einholen!

Neben kostenpflichtigen Notaren und Anwälten, die man hierzu per Internetrecherche recht rasch finden kann, können sich finanziell schwache Ein- und Zwei-Eltern-Familien in dieser Angelegenheit auch an Alleinerziehenden- und Familienverbände wenden.

Diese Verbände bieten häufig Termine mit Juristen, die ehrenamtlich arbeiten, an, so dass man sich kostenfrei zu seinem Anliegen beraten lassen kann.

Ist dies nicht der Fall, sollte man solche Verbände dennoch kontaktieren, sie können so gut wie immer auf Experten oder Institutionen verweisen, bei denen guter Rat in einer solchen Angelegenheit nicht teuer oder sogar kostenlos ist.

Nutzen Sie dies unbedingt!

Bildnachweis: pexels.com

Ein Gedanke zu „Vollmachten für den Notfall – wichtig für Ein- und Zwei-Eltern-Familien!“
  1. Vielen Dank für einen ausführlichen Überblick über die Vollmachten für den Notfall. Ich finde diese sinnvoll, denn so kann man viel Ärger in der schwierigen Situation ersparen. Gut zu wissen, dass eine Vorsorgevollmacht auch nur für medizinische Angelegenheiten gelten kann. Vielleicht sollte ich diese auch erstellen.

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