Bürgerinitiative beim Protest
Vertreter der europäischen Bürgerinitiative gegen Glyphosat 2017 in Brüssel

Wird hier Zensur betrieben? Oder was soll der aktuelle “Maulkorb” zum Thema Glyphosat, den ein Gericht für ein deutsches Internetportal erlassen hat, bedeuten? Es geht um das Portal FragDenStaat.de, das nach eigenen Angaben Bürgern hilft, sich zu informieren und ihr dahingehendes Recht wahrzunehmen. Über die gemeinnützige Plattform kann ein jeder deutsche Behörden nach Informationen und Dokumenten anfragen.

Landgericht Köln verbietet Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens

Parallel dazu klärt die Seite über aktuelle gesellschaftliche und politische Themen auf. Das scheint manchem ein Dorn im Auge zu sein, denn was FragDenStaat.de jetzt verkündete, klingt nach Nordkorea und DDR zusammen, denn: die Veröffentlichung des staatlichen Glyphosat-Gutachtens wurde den Machern der Seite verboten!

Dazu findet sich auf FraDenStaat.de folgende Meldung:

“Die Veröffentlichung des staatlichen Glyphosat-Gutachtens wurde uns nun vom Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung untersagt.”

Jeder kann das Glyphosat-Gutachten selbst anfordern!

Danach werden die User aufgefordert, das Gutachten selbst anzufragen und es sich persönlich zusenden zu lassen. Das ist nämlich möglich!

Hierzu steht geschrieben:

“Aber: jede Person kann das Gutachten selbst anfragen und persönlich erhalten.”

Wer dies tun möchte, kann dies hier angehen, ein entsprechender Anfrage-Button ist bereits auf der Plattform vorgesehen.

Wer das Thema Glyphosat – das auch eine europäische Bürgerinitiative auf den Plan gerufen hat – bislang an sich hat vorbeiziehen lassen, hier einige relevante Informationen dazu, Zitat von bund.net:

Wichtiges zum Thema bei bund.net

“(…)Nach heftigen Protesten konnte die EU-Kommission Glyphosat im Sommer 2016 nicht wie geplant für weitere 15 Jahre wiederzulassen. Auch nach mehreren Versuchen kam unter den EU-Mitgliedstaaten die notwendige Mehrheit nicht zustande. Am Ende wusste sich die EU-Kommission nicht anders zu helfen, als die Entscheidung um 18 Monate zu vertagen. Am 27. November 2017 hat dann der Unions-Teil der Bundesregierung dann in Person des damaligen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) im Alleingang mit einem “Ja” zu Glyphosat alle bisher gültigen Regeln und Absprachen zwischen den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD gebrochen. Die deutsche Zustimmung hat ermöglicht, dass Glyphosat für fünf weitere Jahre in der EU eingesetzt werden kann. Fünf Jahre sind fünf Jahre zu viel.(…)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überprüfte nach der Vertagung das Pflanzengift auf seine Krebsgefahr und kam zu dem Ergebnis, Glyphosat sei nicht krebserregend. Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung für Glyphosat belegte die neue Analyse “Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden” jedoch, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards so wie von der Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO als “wahrscheinlich krebserregend” hätte eingestuft werden müssen.(…)”.

Insofern: nichts wie ran an das Dokument und selbiges anfordern!

Recherche-Nachweis:

FragDenStaat und bund.net

Bildnachweis: (c) dpa

"

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert