Trauernder EngelEin Gastbeitrag von Babette. Dieses Jahr hat es in Sachen „Todesfälle“ in sich – zu viele, die seit Januar schon gehen mussten. Roger Cicero, ZDF-Sportmoderatorin Jana Thiel, Bud Spencer, Götz George, Erika Berger, der Trio-Schlagzeuger  Peter Behrens – um nur einige zu nennen.

Und nun Miriam Pielhau, die mit nur 41 Jahren ihrem Krebsleiden erlag.

Ganz ehrlich:  man bekommt Gänsehaut und fühlt Tränen in sich hochsteigen, denn 41 Jahre – das ist kein Alter. Gar keines.

Noch dazu war Miriam Pielhau Mutter einer vierjährigen Tochter – die Tragik begreift auch, wer keinen Nachwuchs hat.

Fälle wie dieser dürften aber vor allem Alleinerziehende in ihrem Alltag aufschrecken lassen.

Denn nicht nur Prominente werden von Krebs und anderen ernsten Krankheiten heimgesucht, auch ganz normale Frauen und Männer mit Nachwuchs kann eine tödlich verlaufende Krankheit jederzeit treffen (und trifft es leider auch täglich).

Oder ein tödlicher Unfall löscht von einer Sekunde auf die andere ein Leben aus. Oder ein Herzinfarkt, oder, oder, oder…Das Leben hat es nun leider mal so eingerichtet, dass wir, die Erdenbürger, alle Teilnehmer einer Schicksalslotterie sind – niemand weiß, wie viele Tage ihm noch bleiben.

Miriam Pielhau lebte – Medienberichten zufolge – in letzter Zeit mit ihrer Tochter allein und nicht wenige Menschen, die ihr Kind oder ihre Kinder auch allein großziehen, fragen sich in diesen Tagen: „was – wenn mir mal etwas widerfährt?“.

Eine durchaus berechtigte Frage – die man im Alltag allerdings am liebsten ausblenden möchte (niemand denkt gern darüber nach „Was wäre wenn…?“).

Sollte man aber. Auch und vor allem als Alleinerziehende(-r).

Auch ich ziehe mein Kind alleine groß, habe mich schon vor der Geburt meines Kindes von seinem Vater getrennt und auch das alleinige Sorgerecht.

Es besteht kein Kontakt, zudem lebt der Kindsvater sehr weit weg.

Da ich mir immer schon mal Gedanken machte, was denn passiert, wenn mir mal was passiert, habe ich vorgesorgt. Mit einer formlosen Vollmacht, die ich aufgesetzt habe, für den Fall, dass ich tödlich verunglücke oder anderweitig zu Tode komme.

Das ist möglich und man kann auf diesem Weg festlegen, zu wem das Kind im Todesfalle kommt. Da ich selbst kaum mehr Verwandte habe, habe ich meine beste Freundin, gleichzeitig Patentante meines Kindes, für diesen – hoffentlich nie eintretenden – Fall, festgelegt. Die Vollmacht befindet sich in einer Ausfertigung bei mir und in einer anderen Ausfertigung bei meiner Freundin.

Solch eine Regelung kann allerdings nur funktionieren, wenn sie jemand verfügt, der im Besitz des alleinigen Sorgerechts ist. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, geht es im Todesfall eines Elternteils auf den anderen Elternteil über.

Wie wichtig es für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht ist, für den eigenen, plötzlichen Todesfall vorzusorgen, zeigt die Fachanwältin für Familienrecht, Eva Becker, in einem Interview mit der WIRTSCHAFTSWOCHE auf – hier ein Auszug:

„Wie können Alleinerziehende vorsorgen, damit ihr Nachwuchs im Ernstfall aus ihrer Sicht vom Richtigen großgezogen wird?

Die Eltern haben ein so genanntes Benennungsrecht für die Vormundschaft. Das kann auch noch aufgeteilt werden an unterschiedliche Personen, zum Beispiel wenn es um den Aufenthaltsort, das Vermögen, die Gesundheitsvorsorge oder religiöse Erziehung des Kindes geht. Alleinerziehende können das formlos in wenigen Sätzen schriftlich festhalten.

Was muss darin stehen?

Zunächst nur beispielsweise „Im Fall meines Todes möchte ich XY als Vormund für mein Kind einsetzen.“ Ganz wichtig dabei ist aber die ausführliche Begründung, warum das Kind zum Beispiel zum Vater, zur Tante, zum Paten soll oder umgekehrt die Begründung, warum es gerade nicht zu einer bestimmten Person soll, die womöglich einen Anspruch auf das Kind erhebt. Gründe für den Ausschluss können sein, dass keine Beziehung besteht oder jemand das Kind geschlagen hat.

Egal ob es um eine Begründung für oder gegen jemanden geht, beides erleichtert dem Gericht die Recherche erheblich, um eine Entscheidung im Sinne des Kindswohles zu finden.

Gibt es Fallstricke?

Es gibt zwei praktische Probleme. Erstens: Die Verfügung muss nach dem Tod auch gefunden werden! Eltern sollten also Dritte darüber informieren, wo sie ihre Verfügung hinterlegt haben. Und zweitens sollte es dann auch jemand lesen, der ernst nimmt, was die oder der Verstorbene verfügt hat. Das ist leider nicht selbstverständlich.“

Die Aussage der Fachanwältin zeigt: Vorsorgen ist gar nicht so schwer, auch wenn das Thema – verständlicherweise – keines ist, mit dem man sich gerne beschäftigt.

Sollten Sie (sofern nicht noch Großeltern da sind, die das Kind nehmen sollen, auch das sollten Sie verfügen) eine Person – oder ein Paar – aus ihrem direkten verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Umfeld haben, die oder das eine enge Bindung zu Ihrem Nachwuchs hat und sich auch vorstellen könnte, ihn im Falle ihres Todes zu sich zu nehmen:

scheuen Sie sich nicht, mit diesen Personen offen darüber zu reden und entsprechende Vorsorge für den Fall X, in Form einer Vollmacht, zu treffen.

Ein sicherlich unangenehmer Vorgang, der einem jedoch – einmal erledigt  – auch ein beruhigendes Gefühl gibt.

Abgehakt eben. Im Idealfall auf Lebenszeit!

Bildachweis: https://de.fotolia.com/id/112442811

Datei: #112442811 | Urheber: vulcanus

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