Auch dieses Jahr können sich sächsische Ein- und Zweielternfamilien mit kleinem Einkommen auf einen Zuschuss zum Urlaub freuen. Denn der Freistaat Sachsen fördert auch 2021 den Familienurlaub (Infos zu einem solchen Zuschuss für Familien in anderen Bundesländern finden Sie am Ende des Artikels).

Die gegebenenfalls mögliche Förderung der Familienerholung/Freizeit für sächsische Ein-und Zweielternfamilien erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen:

Wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb von Deutschland verbringen, mindestens 6 Nächte – max. 14 Nächte fahren und das Einkommen einen auf die Familiensituation angepassten Freibetrag nicht überschreitet.

Bis zu 9 Euro pro Nacht und Person Urlaubszuschuss möglich!

Die Förderung kann dann bis zu 9 Euro pro Nacht und pro Person betragen.

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Sachsen haben, zu den Ein- oder Zweielternfamilien zählen, auf die die Voraussetzungen passen und einen Urlaub planen, nehmen Sie bitte mit der Landeskoordinationsstelle für Alleinerziehende Sachsen (LKAS) in Trägerschaft von SHIA e.V. LV Sachsen Kontakt auf.  Oder informieren Sie sich direkt auf www.shia-sachsen.de

Jetzt zu Familien, die in anderen Bundesländern leben: Informieren Sie sich bei Interesse bitte bei Verbänden wie der AWO, dem DRK, der Volkssolidarität oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, bzw. Verbänden / Initiativen für Alleinerziehende, ob und in welcher Höhe es einen solchen Zuschuss eventuell auch in Ihrer Region gibt.

Urlaubszuschuss für Familien ist länderabhängig

Denn ein solcher  Zuschuss ist tatsächlich länderabhängig und es ist nicht gesagt, dass jedes Bundesland ihn zahlt. Recherchieren und bei den jeweiligen Stellen anrufen, lohnt sich aber!

Denn gerade für Familien ist jeder Zuschuss in Zeiten stetig steigender Lebenshaltungskosten Gold wert!

Bildnachweis: stock.adobe.com / galitskaya

 

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