Ein Gastbeitrag von Ursula über den Irrsinn in Sachen DSGVO – „Und wo soll`n mer`s hinliefern – ist das noch die Mühlstraße 21, Frau Meier?“ Wer je an Feiertagen beim Fleischer um die Ecke spezielle Köstlichkeiten bestellte oder in der Apotheke auf den Lieferdienst zurückgreifen muss, weil das Medikament erst später am Tag verfügbar ist, wird solche Situationen kennen: Namen und Anschriften werden in Geschäften oder Dienstleistungsfirmen meist ohne Punkt und Komma genannt, auch wenn noch -zig andere Kunden in der Nähe sind.

Mir ging das kürzlich auch beim Kauf einer Druckerpatrone so. Ich bin Stammkundin dort und entsprechend im Computer gespeichert. Routinemäßig fragte man unverhohlen meine Firmenanschrift ab, obwohl noch ein anderer Kunde im Raume stand.

Nun – mich stört das nun nicht so immens, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Serienmörder hinter einem steht, der nur darauf wartet, die Anschrift präsentiert zu bekommen, ja doch ziemlich gering ist. Auch scheinen sich bislang noch nicht viele Kunden an der eingangs genannten, landläufigen, Praxis, in Geschäften jeglicher Art Name und Adresse des betreffenden Kunden für alle hörbar aufzusagen, zu stören.

Warum nicht?!

Nun, weil es im normalen Leben keinen wirklichen Nachteil  hat und in den genannten Situationen offenbar noch nie zu einem Problem wurde.

Anders dagegen im Internet. Dort lauert seit einigen Monaten an allen digitalen Ecken und Enden die DSGVO, die sich oben in der EU wohl nur jemand mit starkem Ischias ausgedacht haben kann. Blogger, Internetmagazine und Online-Medien mussten sich ob dieses abstrusen Gesetzes immens umstellen (auf eigene Kosten, versteht sich), da sonst irre Abmahnwellen raffgieriger Anwälte drohen.

Aber – um wieder auf das reale Leben zurückzukommen – auch im Offline-Modus scheinen manche jetzt doch wirklich völlig durchzudrehen.

Das beste Beispiel ist aktuell die Sache in Roth (Franken).

Dort war es bislang Tradition, dass Kinder ihrer selbstgebastelten Wunschzettel an den Christbaum des örtlichen Weihnachtsmarktes hängen konnten. Doch auch hier hat die irre EU-Krake namens DSGVO ihre Hände im Spiel, was dazu führt, dass diese schöne Tradition für Kinder nun wohl gekappt werden muss.

Dazu schreibt Welt.de am 17. November 2018 folgendes:

„Die beschauliche Kleinstadt Roth (nahe Nürnberg) blickt auf eine beliebte Tradition zurück: Jedes Jahr haben Kinder auf dem Weihnachtsmarkt ihre Wunschzettel an den Christbaum gehängt. Wünschte sich beispielsweise ein kleiner Fratz „Ich will mal Bürgermeister werden“ und hängte einen solchen Zettel an den Baum, arrangierte die Stadtverwaltung ein Treffen mit dem Bürgermeister, und eine Kindergruppe durfte ihn den ganzen Tag begleiten.

Auch Besichtigungen der Feuerwache wurden veranstaltet oder Bücher beschert. Die Wunschzettelaktion war ein echtes Highlight für die Knirpse. Bis zu 4000 Wunschzettel wurden jedes Jahr abgegeben.

Mitorganisatorin Melanie Hanker von der Stadtverwaltung: „Wir haben auch andere tolle Aktionen auf unserem Weihnachtsmarkt, aber die mit den Wunschzetteln machte ihn auch ein Stück weit aus.“(…) Wegen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jetzt definitiv Schluss mit den Wunschzetteln.“

Tja, irrer geht eben immer. Obgleich es in den vergangenen Jahren mit dieser charmanten Sitte nie Probleme gab, duckt man sich eben vor dem EU-Monster weg – wahrscheinlich weil gerade im Zusammenhang mit öffentlichen Vorgängen doch hier und da Leute zu lauern scheinen, die aus sowas juristisches Kapitel schlagen wollen.

Denn: „wo kein Kläger, da kein Richter“ – so sagt es der Volksmund.

Aber na ja…das Volk! Das hat sich offenbar dem zu beugen, was sich ein torkelnder Typ, der auch schon mal hochoffizielle Termine mit verschiedenen Schuhen in Brüssel absolviert, samt seiner Entourage in seinem Wolkenkuckucksheim ausdenkt.

Zum Aushalten ist das alles schon lange nicht mehr!

Bildnachweis: pexels.com

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