Seniorin
Viele Urteile der deutschen Justiz machen fassungslos.

Die deutsche Kuscheljustiz entsetzt die Menschen hierzulande immer wieder. Der Fall, der aktuell viele Bürger sprachlos macht, betrifft ein Verbrechen, das vor fast einem Jahr in Thüringen geschah. Im Landkreis Greiz hat ein Pflegehelfer, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, eine 100jährige Seniorin vergewaltigt. Die alte Dame war eine der Personen, die der Pfleger für einem ambulanten Dienst betreute.

Kuscheljustiz entsetzt viele Bürger

Nach Medieninformationen packte der Mann die Rentnerin, als sie aus der Wanne stieg und vergewaltigte sie. Ein unfassbares Verbrechen, das einfach nur entsetzlich ist und sprachlos macht. Und von dem jeder normale Mensch denkt, dass dies sehr, sehr hart bestraft wird. Aber nichts da! Lesen Sie mal, was bild.de in einem Beitrag vom 02. Februar 2020 dazu schreibt:

“(…)Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt – auf Bewährung.(…)Der Richter verhängte für den Vergewaltiger eine Bewährungsauflage, die pädagogisch wirken soll: Der Vergewaltiger muss nun 101 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten – eine Stunde Arbeit für jedes Lebensjahr seines heute 101-jährigen Opfers.(…)”

Offenbar sieht der Richter dieses Urteil als eine erzieherische Maßnahme, die beim Täter wirkt, an.

Was hat sich Richter dabei gedacht?

Dazu heißt es weiter in dem besagten bild.de-Beitrag:

“Gedanke des Richters: Beim Ableisten der Strafe solle der Jugendliche immer an seine Tat denken.”

Ein solches Urteil muss man nicht mehr kommentieren – es ist einfach nur unfassbar! Was hat sich der Richter, der früher Stadtrat der Grünen in Gera war, nur dabei gedacht?

Als klar denkender Bürger muss man das nicht verstehen! Wirklich nicht.

Bildnachweis (Symbolbild): stock.adobe.com / Anke Thomass

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