Die Beine aus dem Bett geschwungen und auf dem Weg vom Schlafzimmer an den Homeoffice-Arbeitsplatz ausgerutscht – das gilt ab jetzt für Arbeitnehmer als Wegeunfall. Zumindest dann, wenn die Aufnahme der Arbeit im Homeoffice dem Unternehmen dienlich ist. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden.

Wichtiges Urteil für Arbeitnehmer im Homeoffice

tagesschau.de berichtet dazu am 8. Dezember unter anderem wie folgt:

“(…)Wer auf dem Weg vom Bett an seinen Homeoffice-Platz verunfallt, hat Anspruch auf Unfallversicherungsschutz. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es komme darauf an, ob der zurückgelegte Weg “unternehmensdienlich” sei. Der Fall hat sich zwar vor der Corona-Zeit zugetragen, dürfte aber angesichts der momentan so vielen im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Interesse sein: Das Bundessozialgericht (BSG) hat ihren gesetzlichen Unfallschutz verbessert.

Demnach stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die “Handlungstendenz” hin zur beruflichen Tätigkeit, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.(…)”

Das Portal brachte in diesem Zusammenhang das Beispiel eines Klägers, dem auf dem Weg vom Bett zum Homeoffice die Wendetreppe zum Verhängnis wurde, Zitat:

“Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7.00 und 7.30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er im Jahr 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Das BSG sprach dem Kläger nun Leistungen der Unfallversicherung zu. Dies können neben den Behandlungskosten je nach Unfallfolgen auch Rentenzahlungen sein. Zur Begründung erklärte das BSG, der Weg auf der Treppe habe in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit gestanden.(…)”

Und was passiert, wenn Homeoffice-Arbeiter auf dem Weg in die Küche oder zur Toilette verunfallen?

Auch der Weg vom Homeoffice in die Küche ist versichert

Auch daran ist mit der neuen Regelung gedacht. Zitat aus dem erwähnten Beitrag:

“(…)Die Gesetzesänderung sichert die neuere BSG-Rechtsprechung ab, wonach auch betriebliche Wege innerhalb der Wohnung versichert sind, künftig zudem wohl auch Wege bis zur Küchentür, um zu essen oder zu trinken.(…)”

Wer sich zu dem Urteil, das für Angestellte im Homeoffice sehr von Bedeutung sein dürfte, ausführlicher belesen will, kann das hier tun.

Recherche-Nachweis: tagesschau.de vom 08.12.21

Bildnachweis: stock.adobe.com / Renata Photography

 

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