Ministerin Giffey mit Hubertus Heil
Von den Politikern hoch gepriesen, in der Realität ein Flop: das Starke-Familien-Gesetz

Wenn man den Facebook-Account von Frau Giffey, ihres Zeichens Bundesfamilienministerin, verfolgt, hat man das Gefühl, die Welt ist in Ordnung. Die Familienwelt sowieso! Frau Giffey reist viel durchs Land, besucht hier eine Kita und dort eine Pflegestation, posiert als Müllfrau und grüßt ihre Fans stets herzlich.

Ob es sich bei den Fans allerdings um einen Kreis von Getreuen aus ihrem Umfeld handelt oder ob die Ministerin tatsächlich glühende Anhänger hat, weiß man nicht. Aber eines steht fest: finanziell schwache Ein- und Zwei-Eltern-Familien dürften nicht zu jenen gehören, die der ehemaligen Bürgermeistern von Neukölln Beifall zollen. Im Gegenteil: diese Leute leiden oftmals unter der aktuellen Politik, die viel Getöse doch wenig Erleichterndes für Familien mit sich bringt.

Giffeys Starke-Familien-Gesetz nimmt Familienverband auseinander

Wie konkret der Pfusch ausschaut, den die Bundesfamilienministerin auf Facebook und auch in den Medien als großen Wurf verkauft, legt jetzt der Landesfamilienverband Sachsen in einer Mitteilung offen. Der Zeitpunkt des Verbandes ist bewusst gewählt, denn der heutige 15. Mai 2019 ist der Internationale Tag der Familie. An diesem Datum wird alljährlich die Bedeutung der Familie in den Fokus gerückt.

Insofern ist es nur allzu verständlich, dass der SHIA e. V. Landesfamilienverband Sachsen Medien und Politik an einem solch bedeutsamen Tag darauf hinweist, dass durch das aktuelle Gesetz keine einzige Familie eine Linderung ihrer derzeitigen, prekären Situation erfährt.

Pressemitteilung des Familienverbandes legt Finger in die Wunde

Was genau die Experten an dem vom Bundesfamilienministerium so gepriesenen Gesetz scharf kritisieren, erfahren Sie in der Pressemitteilung, deren Kerninhalt wir nachfolgend als Zitat veröffentlichen:

“(…)Das aktuell beschlossene Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern geht einmal mehr am Kern der Bedürfnisse finanzschwacher Familien vorbei. Es enthält Lücken und versucht lediglich, die bereits existierenden familienpolitischen Leistungen, die – wie man nun erkannt haben will – nicht zielgenau und deshalb zur Überwindung der Armutssituation vor allem von alleinerziehenden Familien nicht geeignet waren, mittels einer Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf von 100,00 € auf 150,00 € und einer schrittweisen Erhöhung beim Kinderzuschlag von 160,00 € auf 180,00 €, zu verbessern.

Neben der völlig unzureichenden finanziellen Mittel für die Kinder, ist das Gesetz einmalmehr ein unübersichtlicher „Antrags-Dschungel“, der sowohl den Eltern als auch den Behörden einen hohen zeitlichen Arbeitsaufwand verschafft. Denn: wegen der gegenseitigen Aufrechnungen von Transferleistungen – ähnlich dem Gesetz zum Unterhaltsvorschuss für Kinder im ALG-II-Bezug – sorgt es letztlich dafür, dass kaum ein Cent mehr bei den Kindern in Armutssituationen ankommt, dafür aber die Kommunen mit hohen Sach- und Personalkosten belastet.

Es ist ausgeschlossen, mit den aktuellen Mitteln die prekäre Lebenssituation betroffener Familien zu lindern!

Was wir brauchen, sind akute Maßnahmen, die sofort und tatsächlich für ALLE Kinder greifen, unabhängig von deren Elternhäusern. Deshalb fordern wir ein sofortiges Umdenken der Bundesregierung, insbesondere des BMFSFJ, und der Ministerin Dr. Giffey ein, sich tatsächlich auf die Belange zu konzentrieren, die alle Familien, unabhängig ihrer gelebten Familienform wirklich stark machen!

Mit einer soziokulturellen Kindergrundsicherung erreichen wir jedes Kind, unabhängig seines finanziellen und kulturellen Familienhintergrundes und nur so bieten wir allen Kindern eine tatsächliche Chance für ein gelingendes Leben!

Dazu gehören neben der Gleichstellung ALLER Familienformen, die Chancen- und Teilhabegerechtigkeit für ALLE Kinder. Und das heißt:
Jedes (Klein)Kind/jede(r) Jugendliche hat Anspruch auf:

  • unentgeltliche, qualitativ hochwertige Kinder-/Hort-Betreuung bis zum 12.
    Lebensjahr,
  • einen kostenfreien Zugang zu allen öffentlichen, freien und privaten Schulen und
    Kindertageseinrichtungen,
  • die vollumfängliche Kostenfreiheit bei allen Schul-, Lehr- und Lernmitteln
  • einen kostenfreien Zugang zu Kultur, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Kindertheatern und Museen, insbesondere auch den Zugang zu Sportvereinen, Schwimmbädern und weiteren Freizeiteinrichtungen, • eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personen-/Schülernahverkehr,
  • eine umfassende kostenfreie Gesundheitsvorsorge und -versorgung,
  • einen existenzsichernden Unterhalt/Unerhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit – inklusive einer Ausbildungsvergütung und eines elternunabhängige Stipendium,
  • das bedingt ebenso eine adäquate Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik mit einem Rechtsanspruch auf existenzsicherndes Erwerbseinkommen,
  • einer der Leistungsfähigkeit von Familien gerecht werdenden Steuer- und Rentenpolitik
  • die Beendigung der gegenseitigen Aufrechnungen von Transferleistungen.

Das Gesetz in seiner jetzigen Form spaltet und stigmatisiert Familienformen und Kinder in unterschiedlichen Lebenskontexten weiterhin.(…)”

Wer sich über den Verband informieren will, kann dies hier tun.

Bildnachweis: picture alliance/dpa

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