Reichstag und Hände, die Geld reichenGute Nachrichten für Ein- und Zwei-Eltern-Familien mit kleinem oder gar keinem Einkommen in Sachsen! Wie der Landesfamilienverband SHIA e. V. mitteilte, gewährt der Freistaat Sachsen finanziell schwachen Alleinerziehenden bzw. Elternpaaren mit Kind(ern) auch in diesem Jahr Urlaubsgeld!

Bis zu 9,00 Euro pro Nacht und pro Person drin.

Eine Voraussetzung für das Urlaubsgeld: Urlaub in Deutschland

Voraussetzungen (unter anderem): der Urlaub wird innerhalb Deutschlands verbracht.

Da für die Ausreichung des Geldes (einkommensabhängig) im Vorab ein Antrag nötig ist, macht es Sinn, sich jetzt schon zu kümmern, denn wir wissen alle, wie die Zeit rast! Und die meisten werden sicher im Sommer verreisen wollen! Die Kontaktdaten für die Antragstellung und weitere Auskünfte finden Sie am Ende des Artikels.

Für alle Leserinnen und Leser, die nicht in Sachsen leben: bitte erkundigen Sie sich bei Ihren jeweiligen Landesfamilienverbänden oder/und Sozialministerien bzw. bei Verbänden und Vereinen (zum Beispiel DRK, Volkssolidarität, Paritätischer Wohlfahrtsverband), ob es in Ihrem Bundesland diese Unterstützung gibt.

Kontaktdaten Antrag Urlaubsgeld

Kontaktdaten für Sächsische Ein- und Zwei-Eltern-Familien:

Landesfamilienverband SHIA e.V.

Telefon: 0341 / 9832806

www.shia-sachsen.de

Bildnachweis (Symbolbild): pixabay.com

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