Die schreienden Ungerechtigkeiten, die nach der Wiedervereinigung sowohl im großen als auch im kleinen Stil an der Tagesordnung waren (und die bis heute nachwirken) sind immer wieder mal ein Thema in der aktuellen Politik. Aber nur mit wenigen Dingen wird sich beschäftigt – viele Ungerechtigkeiten werden wohl nie wieder ausgeglichen, das ist einfach so. Eine Klientel jedoch kann nun hoffen und zwar DDR-Frauen, die sich im Mauerstaat scheiden ließen und deshalb bislang nur eine karge Rente erhalten. Eine Rente, die die meisten von ihnen in Armut leben lässt. Der Hintergrund ist, dass die geringen Beträge, die die DDR-Frauen während der Kindererziehungszeiten in die Rentenkasse eingezahlt hatten, im BRD-System nicht anerkannt wurden.

Dabei haben ja gerade die Frauen in dem Unrechtsstaat dennoch lange Jahrzehnte hart gearbeitet und zudem vieles gleichzeitig gepackt, wovon sich heutzutage viele jammernde Hipster-Eltern (Die „das-hat-mir-keiner-gesagt“-Generation) eine gehörige Scheibe abschneiden könnten. Arbeiten gehen, den Haushalt führen, sich um die Kinder kümmern und im Bedarfsfall auch um pflegende Angehörige – das stemmte die durchschnittliche DDR-Frau jahrelang! Und das alles in Zeiten, in denen es fast verpönt war, dass die Männer mit anfassten – Küche, Reinemachen, Wäsche und so weiter blieben fast immer an den Frauen hängen. Zusätzlich engagierten sich viele dieser DDR-Bürgerinnen noch in sogenannten Elternaktiven in Schulen ihrer Kinder, begleiteten Wandertage oder Jugendherbergsfahrten und backten natürlich auch den Kuchen für den obligatorischen Kuchenbasar in der Schule des Nachwuches.

Insofern dürfte diese Rentenungleichheit wohl eine der schreiendsten Ungerechtigkeiten sein, die ehemalige DDR-Bürger betreffen.

Zu diesem Thema gibt es schon seit Jahren viele Diskussionen und man fragt sich wirklich, was denn so schwer daran sein soll, diesen einst aktiven und fleißigen Frauen einen gerechten Rentenausgleich zukommen zu lassen? Immerhin handelt es sich gerade mal um circa 300.000 Frauen. Ursprünglich waren es mal 800.000, aber viele davon sind bereits gestorben – sehr wahrscheinlich in bitterer Altersarmut! Hier zeigt sich einmal mehr, wie volksverachtend amtierende und auch frühere Politiker oft agieren und agierten!

Nun ist aber der Rentenausgleich für die verbliebenen 300.000 Frauen ja vielleicht schon ganz nah – das zumindest lassen neueste Medienberichte vermuten.

So schreibt etwa der MDR auf seiner Homepage:

„In der DDR geschiedene Frauen können 28 Jahre nach der Wiedervereinigung auf eine höhere Rente hoffen. Sachsens Antrag für Rentengerechtigkeit ist auf der Konferenz der Ministerinnen und Minister für Gleichstellung und Frauen in Bremerhaven mehrheitlich angenommen worden. Der Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hatte im Februar 2017 bestätigt, dass den Frauen ein Unrecht geschehen ist und ihnen eine Entschädigung zusteht.(…)

“Es freut mich sehr, dass der Antrag mit spezifisch ostdeutschem Hintergrund von der großen Mehrheit der Bundesländer angenommen wurde”, erklärt Sachsens Gleichstellungsministerin Petra Köpping. “Mit der Zustimmung der Länder zum Antrag konnte eine weitere wichtige Hürde genommen werden.”(…)Sachsen reichte den Antrag gemeinsam mit Brandenburg, Thüringen und Bremen ein. Die Bundesländer fordern die Bundesregierung darin auf, die Empfehlung der Vereinten Nationen umzusetzen. Nach dem positiven Votum der Gleichstellungsminister soll der Antrag nach Berlin weitergeleitet werden. “Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, ebenfalls solidarisch ihren Teil zu leisten und der Empfehlung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen schnellstmöglich nachzukommen”, erklärte Köpping im Gespräch mit MDR SACHSEN.(…)

Köpping hofft, dass die avisierten Entschädigungen über den Härtefallfonds finanziert werden, der im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.(…)

Wie viele Frauen sind betroffen?

Der “Verein, der in der DDR geschiedener Frauen” schätzt, dass von einer Entschädigung etwa 300.000 Frauen profitieren könnten. Ursprünglich waren laut Verein 800.000 Frauen betroffen, viele seien jedoch inzwischen gestorben. Nach Vereinsangaben lebt jede zweite der noch lebenden Frauen in Armut.

Wer kann genau auf Entschädigungen hoffen?

Alle Frauen, die in der DDR aus einer Ehe geschieden wurden und Berufsjahre durch Kindererziehung und Pflege der Eltern verloren haben. Weil das Kita-System bis Anfang der 1970er- Jahre noch Lücken hatte, mussten viele Frauen zu Hause bleiben. In dieser Zeit zahlten sie lediglich einen symbolischen Beitrag von monatlich drei Mark in die Rentenkasse. Für die Rentenberechnung in der DDR war dies unerheblich, weil hier nur die letzten 20 Berufsjahre herangezogen wurden.

Wie ist die Benachteiligung entstanden?

Nach der Wiedervereinigung wurde das DDR-Rentensystem an das Rentensystem der BRD angepasst. Während in der DDR lediglich die letzten 20 Berufsjahre vor der Rente zählten, flossen in der Bundesrepublik alle Berufsjahre gleichwertig in die Berechnungen ein. Eigentlich kein Problem für die DDR-Frauen, da viele neben der Kindererziehung arbeiteten und nur eine kurze Elternpause machten.

Allerdings: Weil das Kita-System bis Anfang der 1970er- Jahre noch Lücken hatte, blieben auch in der DDR bis zum lückenlosen Kita-Ausbau noch viele Frauen zu Hause. In dieser Zeit zahlten sie lediglich einen symbolischen Beitrag von monatlich drei Mark in die Rentenkasse. Im BRD-System zeigte dies gravierende Auswirkungen. Die symbolischen Beträge der DDR-Frauen in den Kindererziehungsjahren wurden nach der Anpassung des Rentensystems als Verdienst gewertet und zogen ihr Rentenniveau nach unten, weit unter die erbrachte Lebensleistung.(…)

Gab es in der DDR so viele Scheidungen?

Die DDR war für ihre hohe Scheidungsrate bekannt. Zwischen 1960 und 1985 verdoppelte sich die Zahl der Scheidungen auf mehr als 52.000 pro Jahr und brachte der DDR in den 1980er- Jahren den fünften Platz im Weltmaßstab ein. Eine Scheidung galt in der DDR weder als Tabu, noch war sie mit schweren rechtlichen Hürden belastet. Zudem galten die meisten Frauen als von ihren Männern wirtschaftlich unabhängig.“

Das alles liest sich ganz prima, aber entschieden ist noch nichts. Die betroffenen Frauen leben derweil weiter in ihrer Altersarmut und dass viele von ihnen bis zu einer endgültigen Entscheidung mit Sicherheit noch wegsterben werden, kann sich jeder denken.

Deshalb sollten die Verantwortlichen sofort aktiv werden und bloß nicht die verschiedenen Zuständigkeiten monate- oder gar jahrelang noch hin- und herschieben! Die Würde dieser Frauen muss eindeutig Vorrang haben, ebenso wie die Tatsache, dass doch eigentlich überhaupt nichts gegen eine unbürokratische Lösung spricht. Will heißen: die Beitragsjahre anerkennen, den Frauen das Geld rückwirkend und ab sofort überweisen und die Sache ist erledigt. Am Geld kann`s ja nun wahrlich nicht liegen! Woran dann? Gute Frage! Das Desinteresse und auch die Missachtung der Interessen des eigenen Volkes wären eine Erklärung. Zumindest, wenn man sieht, wie parallel die Gelder für Leute, die gar nicht im Land sein dürften, sprudeln. Ohne Vorlauf. Ohne Prüfung. Ohne Vorbehalte.

Die Politiker sollten sich endlich darauf besinnen, für wen sie ihren Schwur einst abhielten. Und das sind keineswegs die „noch nicht so lange hier Lebenden“. Im Gegenteil: würden diese Leute besser heute als morgen wieder des Landes verwiesen, hätten die Leute, die sich Volksvertreter nennen, wieder Zeit für die Belange der Menschen, für die sie gewählt wurden. Und da gibt es bekanntlich noch viel dickere Bretter zu bohren, als der Ausgleich der Renten für die DDR-Frauen. Nur zeigen diese eher wenig beachteten Themen auf, wie bitter nötig es für die Politiker wäre, endlich mal wieder das Ohr bei den normalen Leuten zu haben. Die Chancen, dass so einige angebliche Volksvertreter das tun, stehen derzeit gar nicht so schlecht, denn: das deutsche Volk verschafft sich aktuell auf vielzähligen Demos und Aktionen gegen die unhaltbaren Zustände im Lande Gehör. Die Politiker müssen also hinhören. Ob sie wollen oder nicht!

Quelle: MDR/kt / Bildnachweis (Symbolfoto): pexels.com

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