Für viele werdende Mütter – Eltern – gehört das Anschauen des Babys via Ultraschall in der Schwangerschaft dazu. Auch über die medizinisch notwendigen Ultraschalluntersuchungen hinaus lassen sich unzählige Schwangere vom Frauenarzt das Kind im Mutterleib mittels dieser Methode zeigen.
Die Fotos davon kreisen dann in der Familie oder finden eine prominenten Platz im Mutterpass.
Ab 2021 soll mit nicht notwendigem Ultraschall in Schwangerschaft Schluss sein
Allerdings ist ab 2021 mit zusätzlichem Ultraschall, mit dem zukünftige Eltern das Kleine schon sehen können, Schluss. Denn diese Untersuchen wurden verboten. In so gut wie allen Medienartikeln wird lediglich lapidar auf eine neue Verordnung im Strahlenschutz verwiesen. Wer mehr darüber wissen will, muss schon ein wenig recherchieren. Immerhin erfährt man, dass es sich einmal mehr um eine europäische Richtlinie handelt, aus der das oben genannte Ultraschall-Verbot resultiert.
Dass man hier Zweifel haben darf, ist so ungewöhnlich nicht. Denn bekanntlich stecken in vielen EU-Richtlinien Regeln und Verordnungen, die den normalen Menschen nur mit dem Kopf schütteln lassen. Man denke nur an die absurden Regelungen zum Krümmungsgrad von Bananen- und Gurkengrößen.
Insofern darf man den Sinn eines Ultraschall-Verbotes durchaus anzweifeln oder/und hinterfragen. Die ersten Leute tun das auch schon.
Keine Forschungsergebnisse, die Schaden durch diese Untersuchungen nachgewiesen haben!
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es bislang keine Forschungsergebnisse gibt, die einen Schaden durch diese Ultraschall-Untersuchungen an Ungeborenen im Mutterleib nachgewiesen haben.
Auf die nachfolgende Meldung auf dem Portal aerzteblatt.de vom 17. Dezember 2020:
“(…)Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten. Darauf hat heute der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hingewiesen. Das ab Jahresbeginn geltende Verbot umfasse Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren – landläufig bekannt als „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“. Die neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen. Viele Praxen böten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an, so der MDS.(…)”
erscheint im selben Artikel auch folgende Information, Zitat:
“(…)Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hatte im Zusammenhang mit der neuen Strahlenschutzverordnung bekräftigt, dass die Sonografie zu diagnostischen Zwecken deutlich von dem sogenannten „Baby-Watching“ abzugrenzen sei, das sich auf dem freien Gesundheitsmarkt verbreitet habe. Da die Methode – der 3D-Ultraschall – jedoch die gleiche sei, seien Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft generell in die Kritik geraten. Die DEGUM wies diese vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen würden.
„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, betonte Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM.
Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potentielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge sei der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich.”
Es ist doch arg befremdlich, dass hier offenbar wieder eine Verbotswut um sich greift, für die es augenscheinlich keine Notwendigkeit gibt. Zumal sich Ärzte und Hebammen bei nicht wenigen Schwangeren um ganz andere Probleme kümmern müssen, siehe hier.
Schlägt weltfremde EU-Regulierungswut hier wieder zu?
Obwohl wohl jedem Menschen – ob schwanger oder nicht – bewusst ist, dass gewisse und zu viele Strahlen der Gesundheit nicht förderlich sind und auch gefährlich sein können, wirkt dieses Verbot doch wie eine weitere Schikane der weltfremden Politiker im EU-Parlament. Denen deutsche Politiker – unter offenbar lustvollem Breittreten einstiger nationaler Standards – wohl nur zu gerne folgen.
Die ersten Kritiker-Stimmen, die sich unter dem besagten Artikel auf aerzteblatt.de finden, sprechen denn auch eine sehr deutliche Sprache.
So fragt User “wilwarin” völlig zu Recht unter dem Beitrag folgendes:
“(…)Wie geht das an, dass die völlig unbedenkliche ultraschalluntersuchung verboten werden soll, während wunachkaiserschnitte und -einleitungen ohne medizinische indikation aber mit deutlichen risiken weiterhin erlaubt und “normal” sind?”
Und “merian1756” schreibt:
“(…)Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege dafür, dass ärztlich verantwortete ergänzende Ultraschall-Untersuchungen das Ungeborene schädigen könnten. Diejenigen Eltern, die diese Leistungen nachfragen, lieben ihr Kind über alles. Und selbst wenn “nur” die Stärkung der emotionalen Bindung zum Kind das Ziel des Elternwunsches sein sollte, so ist auch solche Wünsche absolut gerechtfertigt, zumal dieser Ausdruck der Elternliebe selbstverständlich auch dem werdenden Leben nutzt. Die Verächtlichmachung dieser Vorgänge als “Baby-Kino” entspricht demselben zynischen Menschenbild, dem die Indikationen zur Tötung Ungeborener gar nicht weit genug gehen können.”
Mehr Sternenkinder durch dieses Verbot?
Ein Robert Seidel hat einen Kommentar hinterlassen, der Gänsehaut verursacht:
“(…)In der Schwangerschaft meiner Frau waren die ersten beiden Ultraschalluntersuchungen unauffällig. Aber eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung so Richtung 23./24. Schwangerschaftswoche zeigte eine Unterentwicklung des Babys auf. Kurz danach kam sie ins Krankenhaus und es wurde eine Plazentainsuffizienz diagnostiziert. Dann in SW 29 erfolgte aufgrund der Insuffizienz ein Kaiserschnitt. Nun ist meine Tochter 5 Jahre alt und hat entwickelt sich altersgerecht. Es macht mich traurig zu lesen, dass ab 2021 Kinder mit einem ähnlichen Schwangerschaftsverlauf wie bei meiner Tochter, dann zu Sternenkindern werden.”
“merian1756” äußert sich unter diesem Kommentar noch einmal und schreibt:
“(…)Unmittelbar nach dem Jahreswechsel wird es selbstverständlich Klagen von Frauen geben, denen die Inanspruchnahme einer vollkommen unbedenklichen medizinischen Wunschleistung in grundrechtswidriger Weise verboten werden soll. In Deutschland darf man einem männlichen Neugeborenen ohne jede medizinische Indikation 50% seiner Vorhaut amputieren. Aber den werdenden Eltern soll die erweiterte Vorsorge, die Dokumentation des intrauterinen Wachstums und die Unterstützung der emotionalen Bindung an das Ungeborene aus purem Übermut rotgrüner Polit-Funktionäre verboten werden? Das wird vor keinem deutschen Gericht Bestand haben!(…)”
Wieder ein Experiment in Sachen “Grundrechte”?
Nun – all diese Statements zeigen, dass auch hier offenbar mal wieder in Sachen “Grundrechte” herumexperimentiert wird – bekanntlich ja eine Spezialität deutscher und EU- Politiker! So oder so: In diesem Thema ist definitiv Bewegung drin und das letzte Wort mit Sicherheit noch nicht gesprochen.
Werdende Eltern sollten deshalb ab Anfang 2021 am Ball bleiben und sich über etwaige Änderungen im Zusammenhang mit diesem Gesetz unbedingt informieren!
Recherche-Nachweis: aerzteblatt.de
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Wieso wird Ultraschall als Strahlung definiert? Oder habe ich da in Physik geschlafen? Zitat aus einem Ärzteblatt:” Welche Risiken birgt ein Ultraschall?Die klassische Sonografie bietet keinerlei Risiken. Die Schallwellen sind für den Patienten nicht spürbar und verursachen keine Verletzungen. Außerdem handelt es sich nicht um Strahlen, wie sie etwa beim Röntgen oder bei der Computertomografie zum Einsatz kommen. Deshalb ist der Ultraschall auch für Schwangere und Kinder gefahrlos einsetzbar.”
Gerade und ganz besonders wichtig sind diese 3-D Sonos in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten, im Übergang vom 4. in den 5. Schwangerschaftsmonat UND regelmäßig alle 4 Wochen bis kurz vor der Geburt!
Nur auf diese Art und Weise kann frühzeitig erkannt werden, ob das Ungeboren irgendwelche, sichtbaren Anomalien zeigt/hat und den werdenden Eltern, besonders der werdenden Mutter kann somit die Chance gegeben werden, ob sie sich für oder gegen die Geburt des Kindes entscheidet.
Dieser Mist, wie im Artikel beschrieben, ist mal wieder aus der Feder der kinderlosen Staatsratsvorsitzenden und ihrer kriminellen Busenfreundin “von dem Layden.” Mir wird übel, wo ist mein Eimer?