Eine Posse der besonderen Art hat sich der Freistaat Sachsen geleistet! Durch das Weglassen eines Halbsatzes, verantwortet vom sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz (kurz genannt: SMS), können nun die ärmsten (Ein-Eltern)Familien für einen kleinen Urlaub nicht mehr die volle finanzielle Unterstützung erhalten, die bislang ausgegeben wurde.
Dafür können aber nun – aufgehorcht! – finanziell besser gestellte Familien umfänglich gefördert werden!
Reduzierter Urlaubszuschuss gleicht einem Stück aus dem Kabarett
Brunhild Fischer, Geschäftsführerin des Landesfamilienverbandes Sachsen, SHIA e. V., vergleicht dieses Vorgehen mit „einem Stück wie aus dem Kabarett“.
Der engagierten Frau und ihrem Team ist es nunmehr zu verdanken, dass finanziell benachteiligte Familien in Sachsen, vordergründig Alleinerziehende, doch noch in den Genuss dieses Geldes kommen können.
Denn die finanzielle Lücke, die durch die Landesregierung gerissen wurde und deren Schließung das zuständige sächsische Ministerium sich außerstande sieht, ist nunmehr durch Spenden geschlossen wurden.
Mit den zur Weihnachtszeit an den Verein SHIA e.V. gegangenen Spendengeldern der Leipziger Kabaretts SANFTWUT, des central kabaretts, der Leipziger Funzel und den academixern sowie der von der Leipziger Volkszeitung an den Verein gespendeten Eintrittsgeldern aus einer gemeinsamen Veranstaltung, konnte diese Fehlentscheidung des sächsischen Sozialministeriums zu Ungunsten der ärmsten Kinder und ihrer Eltern ausgeglichen werden.
Die Urlaubsunterstützung kann beantragt werden
Brunhild Fischer sagt dazu wie folgt:
„Wir können damit die Reduzierung des Zuschusses durch das SMS punktuell ausgleichen und so zum Beispiel auch den alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind oder Patchworkfamilien mit zwei Kindern im ALG-II Bezug, die durch die kabarettistische Richtlinienänderung ausgeschlossen wurden, einen Zuschuss ermöglichen.“
(Ein-Eltern)Familien, die an diesem Zuschuss interessiert sind, können sich ab sofort beim SHIA e. V. Landesfamilienverband Sachsen melden und diese finanzielle Urlaubsunterstützung beantragen. (Kontaktdaten siehe unten).
Finanziell benachteiligte Familien, die in anderen Bundesländern leben, erfragen die Möglichkeit einer finanziellen Urlaubsunterstützung bitte beim zuständigen Sozialministerium oder bei Wohlfahrtsverbänden oder dem zuständigen Jugendamt.
Nicht alle Bundesländer bieten diese Urlaubsunterstützung an – einige jedoch schon, weshalb sich die Nachfrage bei Ihrer zuständigen Behörde auf jeden Fall lohnt!
Die Kontaktdaten des Verbandes für Sachsen (SHIA e. V.) lauten:
Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. Landesverband Sachsen
Roßplatz 10
04103 Leipzig
Termine nach Vereinbarung
Telefon 0341.9832806 (Mi+Do 10-15 Uhr)
Mobil 0176.41593401(dringende Fälle)
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