Happy family bathing in a swimming pool.Sommerzeit – schöne Zeit! Gegenwärtig geht es jeden Tag mehr in Richtung „warme Jahreszeit“.

Für viele Familien brechen damit die schönsten Wochen des Jahres an – der Urlaub rückt näher!

Doch während manche Familien sich schöne Ferienziele aus Buchungsportalen oder Hochglanzkatalogen auswählen können, gibt es Familien, die von dieser Art Urlaub – nicht selten vom Verreisen überhaupt – nur träumen können!

Alleinerziehende – also „Ein-Eltern“-Familien – gehören hier ebenso dazu, wie Familien in schwierigen Lebenssituationen. Das monatliche Budget ist oft so knapp, dass diese Familien meist Mühe haben, über die Runden zu kommen.

Stromrechnungen und die tägliche Butter auf`s Brot haben hier logischerweise Vorrang vor einer Urlaubsreise.

Geht dann vielleicht noch die Waschmaschine kaputt oder benötigt der Nachwuchs neue Sachen, wird nicht selten auch das bescheidenste Urlaubsvorhaben zugunsten dringlicher Ausgaben gecancelt.

Um aber Mamas oder Papas, die den Nachwuchs allein erziehen oder Familien, die sich gegenwärtig in einer schwierigen, sozialen Lage befinden, finanziell etwas unter die Arme zu greifen, wird in einigen Bundesländern der sogenannte „Zuschuss für Familienerholung“, eine Art Urlaubsgeld, gezahlt.

Je nach Bundesland sind das zum Beispiel 7,50 € je Kind und Aufenthaltstag (Sachsen) oder auch 20,00 € pauschal je Übernachtung pro Person (Mecklenburg-Vorpommern).

Leider ist festzustellen, dass viele Menschen, für die diese Leistungen gedacht sind, die Information darüber gar nicht haben.

Deshalb möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick über DIE Bundesländer gewähren, die diese Leistung zahlen, so dass Anspruchsberechtigte diesen finanziellen Zuschuss für ihren Urlaub beantragen können.

So besteht ja vielleicht auch für Alleinerziehende und „Zwei-Eltern“-Familien in schwierigen Lebenssituationen, für die finanziell eher kein Urlaub drin ist, doch noch die Möglichkeit, mit dem Kind oder den Kindern zu verreisen.

Fangen wir aber vor der Aufzählung mit der schlechten Nachricht an: mit der Nennung DER Bundesländer, die diesen Zuschuss für eine Familienerholung NICHT zahlen.

Denn leider gibt es davon einige. Die dürre Begründung hierfür lautet in der Broschüre „Urlaub mit der Familie 2015/2016“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familie zumeist folgendermaßen: „Derzeit stehen keine Landeszuschüsse für Familienerholung zur Verfügung“.

Angesichts der immensen Kosten, die derzeit unser Staat für Leute, die illegal bei uns einreisen und oftmals für unsere Werte nichts übrig haben, übernimmt, ist das – man darf und soll das ruhig so ausdrücken – der blanke Hohn! Wen das stört, der sollte ruhig auch selbst mal zum Hörer greifen und im jeweiligen Landesministerium für Familie und Soziales nachfragen, warum das so ist. Je mehr Bürger sich einmischen, desto besser! Auch wenn man in diesen Zeiten, angesichts einer offenbar verrückt gewordenen Kanzlerin, schon dann und wann das Gefühl bekommen kann, dass das nichts nützt.

Aber immerhin wurde 1989 ja auch eine  – bis dato unüberwindbare – Mauer eingerissen. Insofern sollte man die Hoffnung auf eine Politik, die zunächst die Interessen der eigenen Bevölkerung vertritt, nicht aufgeben!

Hier also nun die Aufstellung der Bundesländer / Städte, die keinen finanziellen Zuschuss zur Familienerholung zahlen:

Baden-Württemberg

Hamburg

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Schleswig Holstein.

Und hier die Aufzählung der Bundesländer, die einen finanziellen Urlaubszuschuss gewähren, inklusive der uns vorliegenden Kontaktdaten (nicht alle haben eine Webadresse angegeben), an die Sie sich wenden können und unter denen zumeist auch eine Beratung dazu stattfindet.

Wichtig: der Antrag muss UNBEDINGT VOR Antritt des Erholungsaufenthaltes, sprich: dem geplanten Urlaub, gestellt werden!

Fangen wir mit unserem Lieblingsland an: Sachsen.

Hier können Sie sich an den SHIA e. V. Sachsen LV Sachsen wenden:

www.shia-sachsen.de.

Bayern: u. a. Zentrum Bayern Familie u. Soziales, Tel.: 0921- 6053688

Berlin: u. a. Arbeiterwohlfahrt, Tel.: 030 – 70009010

Brandenburg: Landesamt f. Soziales u. Versorgung d. Landes

Brandenburg: www.lasv.brandenburg.de

Bremen:  Daniel-Schnakenberg-Stiftung: www.schnakenberg-stiftung.de

Mecklenburg-Vorpommern: u. a.. Landesamt f. Gesundheit u. Soziales, Tel.: 0395 – 38059622

Niedersachsen: u. a.: Deutscher Familienverband: www.deutscher-familienverband-niedersachsen.de

Rheinland-Pfalz: u. a. Landesamt f. Soziales, Jugend u. Versorgung, www.lsjv.rlp.de

Saarland: Ministerium f. Soziales, Tel.: 0681 – 501 -00/Durchw.-3108

Sachsen-Anhalt: Förderungen nur im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen möglich, Infos: Landesarbeitsgemeinschaft d. Familienverbände (LAGF), Tel.: 0391 – 622 50 23

Thüringen: spezielle Urlaubsförderung innerhalb Thüringens, Infos: Stiftung FamilienSinn, www.stiftung-familiensinn.de

Am besten informieren Sie sich unter den jeweils angegebenen Kontaktdaten, die wir für Sie aus der Broschüre „Urlaub mit der Familie 2015/2016“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, zusammengetragen haben – Änderungen und Tippfehler vorbehalten!

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Ihnen – sofern Sie förderberechtigt sind – der finanzielle Urlaubszuschuss gewährt wird!

Und dann: schöne Ferien!

Bildnachweis: Fotolia, https://de.fotolia.com/id/55026817

Datei: #55026817 | Urheber: Kletr

 

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