Schon lange steht hierzulande fest: Irrer wird`s immer! Leute, die vor Monaten noch dachten, dass das ganze Ausmaß an Absurditäten in diesem Land ausgeschöpft ist, sehen sich aktuell einmal mehr eines Besseren belehrt. Das Neueste ist nun, dass man in Sachen Corona ein Bußgeld von mindestens 50,00 € berappen muss, wenn man im Restaurant falsche Angaben auf dafür vorgesehene Namenslisten schreibt.
Namenslisten müssen korrekt sein, Falschangaben bei Asyl sind kein Ding
Durfte man bis vor wenigen Tagen hier noch ungehemmt “Lieschen Müller” oder “Max Mustermann” aus dem “Märchenbuchweg 1” schreiben, so hat man nunmehr seinen korrekten Vor- und Zunamen nebst Adresse zu hinterlassen. Wenn nicht, muss Strafe gezahlt werden.
Davon abgesehen, dass es wohl schwierig werden wird, ein Lieschen Müller an einer Phantasieadresse ausfindig zu machen, zeigt sich in dieser Maßnahme einmal mehr die Doppelmoral der deutschen Bundesregierung, die scheinbar alles dafür gibt, dem Volk eine nach der anderen rein zu würgen und andererseits an Fremden aus aller Welt einen Narren gefressen hat.
Denn: Sehr viel schwerere Vergehen werden von den Altpolitikern nicht geahndet. Falsche Angaben im Asylverfahren beispielsweise. Diesbezüglich schrieb welt.de am 21. Januar 2019 unter anderem beispielsweise folgendes:
“(…)Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.(…)”
Bis heute (Stand: 30. September 2020) ist in diesem Zusammenhang kein gegenteiliger Fakt recherchierbar, was dafür spricht, dass sich jeder dahergelaufene Fremde – ganz gleich, ob er vielleicht in Griechenland gezündelt oder in Afrika jemanden umgebracht hat – seine eigene Asyl-Story zusammenbasteln und womöglich noch unter -zig Identitäten deutsches Steuergeld abgreifen kann.
Wie nett…!
Für Deutsche werden Corona-Zügel noch straffer angezogen!
Der Deutsche selbst hat indes zu spuren – corona-mäßig sollen die Zügel nämlich noch weiter angezogen werden. Längst werden mancherorts Alkoholverbote verhangen und wird über eine Ausweitung desselbigem unverhohlen nachgedacht. Ob man vielleicht die Corona-Krise gleich mit der weiteren Islamisierung vermischt? Für manchen Politiker wäre das sicher das berühmte Schlagen der zwei Fliegen mit einer Klappe. Frauenabteile wie im nahen Osten haben wir ja selbst in Sachsen schon!
Und als wäre das nicht genug der Gängelung des deutschen Volkes hat man sich nun in Nordrhein-Westfalen ein ganz besonderes “Schmankerl” einfallen lassen: Selbst auf dem Weihnachtsmarkt sollen Namenslisten am Glühwein-Stand ausliegen! Da schmeckt das winterliche Getränk sicher gleich noch mal so gut…Und während so mancher Deutscher dann zum Stift greift, um zwischen Glühwein, Prost und Bratwurst noch seine Daten anzugeben (warum noch mal hat man sich an die DSGVO zu halten????), stricken die nächsten -zigtausenden “Flüchtlinge” vielleicht schon an ihrer abenteuerlichen “Asyl”Geschichte, um sie artig beim BAMF zu präsentieren.
Lieber nach Sachsen…
Oh Du Fröhliche!
Wem angesichts dieser Maßnahmen der Weihnachtsmarkt-Bummel jetzt schon vergeht, der sollte nach Sachsen ausweichen! Stand heute (30. September 2020), müssen sensible Personendaten in diesem Bundesland in Gastro-Einrichtungen NICHT angegeben werden. Es könnte sich also für alle Nicht-Sachsen lohnen, für die Adventszeit einen Besuch auf einem der vielen schönen Weihnachtsmärkte im Freistaat einzuplanen.
Recherche-Nachweis: welt.de, focus.de
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