E-Mail-Konten, Facebook, Twitter, Paypal und Online-Shopping – wer heutzutage online aktiv ist, nutzt häufig alle möglichen Angebote.

Die dafür nötigen Passwörter und Zugangsdaten behält man in der Regel für sich.

Was aber geschieht mit all den Daten und Konten, wenn man unverhofft verstirbt oder ins Koma fällt?

Oder anders gefragt: wie möchte man diese Dinge geregelt wissen?

Eine ernste Frage, mit der sich aber sicherlich die wenigsten Menschen beschäftigen, junge Leute wohl eher gar nicht.

In Berlin wurde dieser Tage ein Fall verhandelt, bei dem die Eltern eines Mädchens, das vor einen U-Bahn-Zug stürzte,  auf Herausgabe der Zugangsdaten des Facebook-Accounts ihrer Tochter klagten. Sie erhoffen sich damit Anhaltspunkte zu dem tragischen Geschehen, das vielleicht sogar ein Suizid war.

In erster Instanz bekamen die Eltern bereits Recht, doch Facebook tut sich schwer mit der Herausgabe der Daten und argumentiert, dass dadurch in die Privatsphäre der anderen Nutzer – die mit dem verstorbenen Mädchen in Verbindung waren – verletzt wird. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

Der Fall zeigt, dass es kompliziert und unschön zugehen kann, wenn man als User plötzlich aus dem Leben scheidet und seinen Angehörigen nichts in Bezug auf Zugänge und Passwörter genutzter Internet-Accounts hinterlassen hat.

Ich selbst kenne einen Fall aus der weitläufigeren Verwandtschaft, bei dem ein verstorbener, entfernter Verwandter noch über ein Jahr nach seinem Tod auf Facebook mit seinem einstigen Account vertreten war. Dem Vernehmen nach hat es seine Angehörigen viel Zeit und Nerven gekostet, dem Social-Media-Giganten die Löschung des Facebook-Kontos des Verstorbenen abzutrotzen. Ein Unding eigentlich!

Aber scheinbar der „Normalfall“!

Was aber tun für den Fall X?Welche Vorsorge sollte man betreiben in Sachen digitaler Hinterlassenschaft?

Nun – zunächst einmal macht es Sinn, eine Liste mit allen Zugängen eigener Accounts – von Web.de bis Amazon.de – anzulegen.

Mit einer solchen Liste können Angehörige im Falle des eigenen plötzlichen Todes agieren. Am besten redet man mit der Familie oder einer nahestehenden Vertrauensperson auch über dieses unangenehme Thema und tut kund, wo eine solche Liste im Fall des Falles deponiert ist.

Wer das nicht möchte oder wer Accounts auf Internetseiten angelegt hat, von denen Angehörige nichts wissen sollen, kann auch die Dienste eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Ein Blick ins Internet verrät, dass es mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Notaren gibt, die sich auf das Thema digitaler Nachlass spezialisiert haben.

Diese Leistung ist auch interessant für jene Frauen und Männer, die ihre Brötchen mit einem Online-Business verdienen und in diesem Zusammenhang meist auch ihre Gelder über Online-Finanzdienstleistee abrechnen lassen.

Nicht immer ist der Rest der Familie in ein solches digitales Business bis in Detail involviert, was bei einem plötzlichen Todesfall durchaus zu Komplikationen und Problemen führen kann.

Hier empfiehlt sich definitiv die Beratung eines Experten, mit dem dieses Thema detailliert durchgesprochen werden kann.

Zu finden sind Anwälte und Notare, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben, mit einem Mausklick im Internet – und das in nahezu allen Regionen von Deutschland.

Fazit: ob man seinen digitalen Nachlass professionell geregelt haben möchte oder es bei einer simplen Liste für Angehörige, auf denen Passwörter und Nutzerkonten für den Notfall notiert sind, belässt, ist jedem selbst überlassen und selbstverständlich abhängig von der persönlichen Situation.

Fest steht jedoch, dass der digitale Nachlass ein Thema ist, über das man zumindest mal nachdenken sollte. Eben auch deshalb, weil es bei den wenigsten Menschen einen Platz auf der Prioritätenliste hat…!

Erleichternd und lohnend ist eine hier getroffene Vorsorge im Fall des Falles aber definitiv!

Bildnachweis: pexels.com

Ein Gedanke zu „Digitaler Nachlass – wie regeln?“

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