Kind mit beschmierten HändenWer kennt es als Mutter oder Vater nicht?! Auf Arbeit wird`s später, aber der Zeiger der Uhr rückt unweigerlich in Richtung Schließzeit im Kindergarten. Wohl dem, der hier eine liebe Oma, einen lieben Opa oder andere Verwandte hat, die mal eben rasch in den Kiga fahren und das Kind abholen können.

Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Aachen ist interessant

Wer nicht in dieser Lage ist, der interessiert sich ja vielleicht für das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Dieses musste in einem Fall urteilen, bei dem Eltern im Eilverfahren eine Klage auf einen Kindergartenplatz, entsprechend ihrem Betreuungsbedarf, geklagt hatten.

Auf STERN.de wird hierzu folgendes veröffentlicht:

“Die Stadt sei verpflichtet, für das Kind einen Betreuungsplatz in einer Kita mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden zur Verfügung zu stellen. Dabei müsse sichergestellt sein, dass in zeitlicher Hinsicht dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten entsprochen wird, so das Gericht.”

Konkret ging es in dem besagten Fall darum, dass die Eltern wochentäglich einen Betreuungsplatz bis 17.00 Uhr benötigen, doch im Kindergarten ihres Kindes (eine Einrichtung der Stadt, wie dem STERN auf seiner Online-Plattform zu entnehmen ist) die Öffnungszeit nur bis 16.30 Uhr vorgesehen war. Nun muss die Stadt reagieren und die entsprechende Betreuungszeit gewährleisten.

Urteil kommt vielen Eltern entgegen

Ein wichtiges Urteil für Eltern, die ähnliche oder diesselben Probleme haben!

Lesen Sie hierzu auch: “Ohne Oma gehts nicht”

Link zum Original-Artikel.

Bildnachweis: pexels.com

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