Einkaufen im Internet ist wohl für die meisten Frauen längst selbstverständlich geworden. Auch Kosmetik wird immer häufiger online gekauft. Doch hier geht längst nicht alles mit rechten Dingen zu – im Gegenteil: manche Produkte sind hochgefährlich und erfüllen längst nicht die gesetzliche EU-Zulassung. Ein Bericht im SPIEGEL, Nr. 23 / 2018, zeigt auf, wie lax häufig mit der Prüfung von Kosmetik, die im Internet erworben werden kann, umgegangen wird.

Vor allem der Big Player AMAZON kommt nicht gut weg, zu viele schwarze Schafe scheinen sich in Sachen Kosmetik auf der Plattform als Anbieter zu tummeln.

Ein Prüfunternehmen hat diverse Artikel, die vor allem Frauen gern kaufen, getestet.

So zum Beispiel das „Weisty Breast Ätherisches Öl“, das eine „Thorax-Verbesserung“ versprochen hatte – gemeint war die Brustvergrößerung.

Nun sollte man zwar meinen, dass die meisten Frauen wissen, dass solche Produkte schon von der Bezeichnung her unseriös herüberkommen und sie die Finger vom Kauf dieser angeblich Wunder wirkenden Kosmetik lassen sollten, aber es gibt scheinbar immer noch viele Kundinnen, die sich hier blenden lassen und das Zeug bestellen.

Dieses Produkt, so der SPIEGEL, ist auf Amazon Marketplace erhältlich und was die Laboranalyse zutage fördert, klingt verheerend! So schreibt das Nachrichtenmagazin über das Ergebnis der Probe: „Das Öl enthielt vier verschiedene, nicht deklarierte Allergene“.

Doch ist dieser Artikel längst nicht der einzige, der mit solchen Negativ-Werten von sich reden macht, auch das „Honululu Bronzing Powder“ ist wohl mehr als fragwürdig. Über das Ergebnis der Laboranalyse bei diesem Produkt schreibt der SPIEGEL, dass hier “Parabene nachgewiesen wurden, die über der zulässigen Höchstkonzentration lagen.“

Zudem ist zu lesen, dass bei dem Puder sogar die in Deutschland geltenden Bleiwerte überschritten wurden. In dem SPIEGEL-Beitrag sind noch weitere Negativ-Beispiele von Kosmetikartikeln, die als gesundheitsgefährdend gelten, aufgeführt.

Alles in allem ergaben in diesem Zusammenhang die Proben verheerende Ergebnisse, die den Verbraucher, der Kosmetik gern im Internet bestellt, sensibilisieren sollten.

Allerdings stellt sich angesichts solcher katastrophalen, gesundheitsgefährdenden Werte auch die Frage, wie das eigentlich sein kann, dass solche Produkte in den Online-Handel geraten? Vor allem, weil es ja adäquate EU-Richtlinien gibt.

Ist es vielleicht so, dass die EU-Bürokraten den Fokus – wie so oft – auf die falschen Prioritäten richten? Eher Strohhalme verbieten, sich um absurde Größen für Staubsaugertüten kümmern und um die angebliche richtige Bräune von Pommes, statt sich Angelegenheiten zu widmen, die wirklich einer strengen Kontrolle bedürfen? Wofür wird eigentlich der riesige Bürokraten-Wasserkopf in Brüssel gebraucht, wenn solche wichtigen Angelegenheiten scheinbar keine Rolle spielen?

Natürlich sind die besagten, strengen EU-Verordnungen für den Kauf von Kosmetik im Internet vorhanden und verbindlich, nur schwebt die Frage im Raum, wer hier eigentlich die Einhaltung vorgeschriebener Werte prüft? Genau da scheint der berühmte Hase im Pfeffer zu liegen und die Schwachstelle zu sein!

Hierzu meldet das Nachrichtenmagazin folgendes, bezogen auf offenbar unseriöse Anbieter im Internet (die sich häufig auch auf Amazon zu tummeln scheinen):

„Ist nicht einmal eine in der EU ansässige Person oder Firma genannt, die für mögliche Rechtsvorstöße haftet, ist zu befürchten, dass die Produkte auch nicht beim Cosmetic Product Notification Portal der EU registriert sind“

Man darf das so verstehen, dass diverse Kosmetikprodukte, die im Web bestellbar sind, also einfach so durchrutschen und in Sachen Kontrolle keine oder wenige Maßnahmen ergriffen werden, die Klarheit über eine etwaige Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch das jeweilige Produkt bringen!

Ein Unding eigentlich! Vor allem vor dem Hintergrund, dass der normale Bürger dafür scheinbar umso mehr geprüft oder/und in die Pflicht genommen wird und in diesem Zusammenhang so gut wie nie „durchrutschen“ kann.  Oftmals muss er für den EU-Behörden-Irrsinn auch noch selbst zahlen, man schaue nur auf kleine Internet-Unternehmer, die aktuell mit der neuen Datenschutzverordnung schikaniert wurden und nicht selten eine Menge Geld dafür zahlen mussten, um weiterhin rechtssicher im Internet präsent zu sein.

Man sollte sich angesichts solcher Zustände auch als normaler Bürger Gedanken darüber machen, ob es nicht – wie derzeit von unzähligen Bürgerbewegungen und Politikern thematisiert – Zeit wird, diese EU-Verwaltungs-„Krake“ in Brüssel komplett abzuschaffen und als Nation wieder mit gesundem Menschenverstand zu agieren. Das setzt natürlich Politiker voraus, die auch fähig und nicht nur Schwätzer (oder Trinker) sind!

Man schaue sich nur den Selbstdarsteller Martin Schulz an, ein Mann, der lange innerhalb der EU-Strukturen gearbeitet hat und von dem keine wirklich herausragende Leistung bekannt ist. Im Gegenteil: der Typ, Marke “Schaumschläger”, hat stets gut kassiert, seine Leistung für das Gemeinwohl dürfte hingegen bei Null liegen.

Insofern sind die aktuellen Entwicklungen, die eher gegen die Behörden-EU tendieren, überaus spannend!

Wer – um zum Thema Kosmetik zurückzukehren – seine Pflege- und Beauty-Produkte weiterhin im Web bestellen will, sollte dennoch vorsichtig und auch gewarnt sein. Und nicht zuletzt: genauer hinschauen!

Bleiben Sie wachsam – Ihrer Gesundheit zuliebe!

Den kompletten Bericht des SPIEGEL finden Sie hier.

Bildnachweis: pexels.com

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