Kinder mindern zwar nicht generell die Renten von Müttern, sind aber definitiv ein Faktor in der weiblichen Altersarmut.

Frau zu sein in Deutschland des Jahres 2017 bedeutet, die Wahlfreiheit zu haben: Kind, Karriere oder beides. Natürlich ist jede der Optionen, wie fast alles im Leben, mit Vor- und Nachteilen behaftet.

Und im Falle der Mutterschaft gehört es dazu, dass die Entscheidung „pro Kind“ einen vielleicht dann einholen wird, wenn der Filius längst schon das Nest geräumt hat. Genauer gesagt dann, wenn Mama in Rente gehen möchte.Wie genau die Mutterschaft sich auf die Rente auswirkt und was man tun kann, um gegenzusteuern, verrät der folgende Artikel.

Kinderzeit – Rentenzeit

36 Monate pro Kind. Wer danach wieder arbeitet, muss keine Renten-Einbußen befürchten und kann seine Rente durch früheren Wiedereinstieg gar steigern.

Ein Staat lebt davon, dass seine Bürger Kinder in die Welt setzen. Klar, das System von Steuern und Einzahlern in die Rentenkassen muss ja aufrechterhalten werden und funktioniert nur dann, wenn immer eine einander angeglichene Zahl von Zahlern und Empfängern existiert. Und wenngleich der demographische Wandel hier die Rente schwer verkompliziert hat, gilt doch nach wie vor die Lösung „neue Mütter braucht das Land“.

Normalerweise funktioniert das Rentensystem so, dass jeder, der sozialversicherungspflichtig angestellt, dazu verpflichtet ist, einen Teil seines (Brutto-) Gehalts in die Rentenkasse einzuzahlen. In einer idealen Welt würde jeder, vom ersten Tag seiner Ausbildung, bis zum letzten Tag vor seiner Verrentung einzahlen. Bloß ist die Welt nicht ideal und es gibt eine Menge, was schiefgehen kann:

  • Längere Krankheitsphasen,
  • Arbeitslosigkeit,
  • Selbstständigkeit,
  • Beschäftigung unterhalb der sozialversicherungspflichtigen Einkommensschwelle.

Daraus ergibt sich tatsächlich ein für den überwiegenden Teil der Bevölkerung mehr oder weniger weit klaffendes Defizit in der Rente. Besonderer Problemfall: Mütter.

Dabei ist „Mutter sein“ erst einmal eine der ganz wenigen Ausnahmen, die es im deutschen Rentensystem gibt. Man zahlt nicht ein und wird trotzdem nicht dafür bestraft. Klar, immerhin wäre es, in einem Land, in dem selbst die Politik jedem rät, die staatliche Rente durch Eigenleistungen aufzupolstern, ziemlich vermessen, wenn die, die für neue Beitragszahler sorgen – die Mamas – als „Belohnung“ für die Zeit, in denen sie ihr Kind großzogen, Nachteile bei der Rente hätten.

Tatsächlich ist die Bundesregierung in diesem Fall sogar relativ großzügig. Für die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes übernimmt sie die Zahlungen in die Rentenkasse. Für Mütter, die vorher schlecht verdienten, kann sich das sogar noch mehr lohnen, denn die Beiträge errechnen sich über den Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten – wer weniger verdiente, bekommt während der Erziehungszeit automatisch mehr in die Kasse eingezahlt. Allerdings müssen Frauen, die vor der Mutterschaft besser verdienten, dann damit leben, dass sie für diese drei Jahre in der Rente schlechter gestellt werden.

Übrigens zahlt der Bund in jedem Fall drei Jahre lang – ganz gleich ob man während dieser Zeit tatsächlich nur Hausfrau und Mutter ist oder zusätzlich noch einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht. Wer das tut, der gibt seinen Rentenansprüchen sogar einen regelrechten „Boost“.

Kritisch wird es für Mamas, die Hausfrau und Mutter bleiben, bis die Kids selbst erwachsen sind. Das würdigt keine Rentenversicherung.

Problemfall Vollzeitmutter

Doch woran liegt es nun, dass die Rentenlücke auch so viele Mütter betrifft? Nun, wer bis hierhin aufmerksam gelesen hat, hat sicher schon eine Frage auf der Zunge: „Was ist mit den Müttern, die länger als die drei Jahre zuhause bleiben?“. Hier lautet die Antwort zunächst einmal: „Kommt drauf an“. Und zwar was Mama nach diesen drei Jahren macht:

  • Kommt kein weiteres Kind hinzu, endet die Einzahlung des Bundes automatisch 36 Monate nach der Geburt.
  • Bekommt Mama hingegen noch während der Kindererziehungszeit weiteren Nachwuchs, verlängert sich die Zahlungsdauer nicht nur um weitere drei Jahre, sondern auch die Anzahl von Monaten, die bei der Geburt des nächsten Kindes noch nicht verstrichen waren.

Angenommen „Maya“ bekommt 24 Monate nach der Geburt ihres ersten Kindes noch ein weiteres. Dann blieben von den ersten 36 Monaten 12 ungenutzt. Für das zweite Kind kommen „neue“ 36 Monate hinzu, die auf die 12 Monate aufaddiert werden. Maya kann also noch weitere vier Jahre auf die Kids aufpassen, ohne Nachteile bei der Rente befürchten zu müssen.

Aber: Das Prinzip funktioniert eben nur so lange, wie neue Kinder auf die Welt gebracht werden. Kritisch wird es für alle Mamas, die nach den 36 Monaten kein neues Kind bekommen aber sich trotzdem in Vollzeit Haushalt und Kind widmen wollen und hier passiert der Rentenknick.

Dann kommt nämlich zu den finanziellen Einbußen durch das fehlende Gehalt auch noch die Tatsache hinzu, dass sich jeder weitere Monat nachteilig auf die Rente auswirken wird – es zahlt ja niemand mehr auf Mamas Rentenkonto ein.

Arm im Alter dank Kindererziehung

Und nun stelle man sich erneut Maya aus dem Rechenbeispiel vor. Nach dem zweiten Kind ist für Maya Schluss, aber sie bleibt zuhause, denn ihr Mann verdient alleine genug, um alle zu versorgen.

Ein Vorteil für Maya ist es, dass sie und ihr Mann verheiratet sind. Denn Eheleute werden in Deutschland, nicht nur aber auch in Sachen Altersvorsorge, gänzlich anders vom Staat behandelt als Partnerschaften. Angenommen Mayas Mann stirbt einige Jahre, bevor beide in Rente gehen würden. In diesem Fall hätte Maya sofort für ein Vierteljahr Anspruch auf die volle Höhe des zuletzt errechneten Rentenwerts ihres Mannes. Danach würde sie entweder die große oder kleine Witwenrente weiterbeziehen.

Welche es ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Um die große Witwenrente zu bekommen, darf sie nach dem Tod des Ehemannes nicht wieder heiraten und dieser muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dadurch, dass Maya auch schon das 45. Lebensjahr überschritten hat, ist auch die dritte erforderliche Bedingung erfüllt und sie bekommt 55 Prozent der Rente, die ihr Mann bekommen hätte, wenn er an seinem Todestag in Rente gegangen wäre.

Und hier kommt das gewaltige Problem: Das alles gilt wie gesagt ausschließlich für Verheiratete. Selbst wenn Kinder aus einer Beziehung entstanden sind, gehen Mütter im Zweifelsfall ohne Trauschein leer aus. Und hier liegt eine gewaltige Gefahr für Altersarmut, derer sich viele Frauen gar nicht bewusst sind, wenn sie und ihr Partner sich gegen die Ehe entscheiden.

Schon allein weil niemand in die Zukunft blicken kann, ist es deshalb äußerst empfehlenswert, spätestens nach Ablauf der Kindererziehungszeit irgendwie weiter in das eigene Rentenkonto zu investieren. Das muss nicht die staatliche Rente sein aber selbst Mamas, die weiterhin zuhause bleiben möchten, sollten, ob verheiratet oder nicht, an ihre Zukunft denken – denn passieren kann schließlich immer mal etwas.

Grundsicherung statt Altersruhe

Denn, um den genannten Beispielen mehr Gewicht zu verleihen: Wer es aufgrund seiner Tätigkeit als Hausfrau und Mutter versäumt hat, nach dem Auslaufen der Kindererziehungszeit weiterhin in die Rentenkasse einzuzahlen, der bekommt, wenn er denn 67 ist, nur eine höchst mickerige Rente, die buchstäblich zu gering zum Leben ist.

Und dann fällt man in die Grundsicherung. 409 Euro plus Warmmiete sind das. Derzeit. Wie diese Summe in einigen Jahren und Jahrzehnten aussieht, kann niemand voraussagen. Sie wird jedoch immer zu gering für ein würdiges Leben im Alter sein. Und das, obwohl Mama zuhause nicht weniger gearbeitet hat, als jede Vollzeit-Karrierefrau.

Vorsorge auf jeden Fall

Damit steht also fest, dass man auch dann in die Altersvorsorge investieren sollte, wenn man sich nur um die Kids kümmert. Doch in welcher Form sollte das geschehen?

Nun, hier gibt es mehrere Optionen.

  • Für Frauen, bei denen der Ehemann „gerade eben“ genug verdient, um die Familie über Wasser zu halten, sei dringend ein Minijob angeraten. Denn hier funktioniert es seit 2013 so, dass man automatisch einen Teil der 450 Euro in die Rentenversicherung einzahlt. Der Arbeitgeber gibt 15 Prozent, die Minijobberin 3,7 und kommt so auf den Beitragssatz von 18,7 %, was bei einem 450 Euro-Posten nur ein Minus von rund 16 Euro pro Monat ausmacht. Klingt zwar nach wenig, ist aber wenigstens etwas und sorgt dafür, dass keine Einzahlungslücke entsteht.
  • Wenn der Ehemann indes gut verdient und man gewillt ist, sich entgegen sämtlicher Grundsätze der weiblichen Eigenständigkeit auf ihn zu verlassen, kann man natürlich auch durch das Einkommen des Ehemannes freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung Eine weitere, empfehlenswerte Option ist es, durch das Abschließen eines privaten Vorsorgevertrages eine Möglichkeit der indirekten Riesterförderung über den Ehemann zu bekommen.
Auch wer nicht wieder Vollzeit arbeiten möchte, sollte wenigstens einen Minijob neben der Hausfrauentätigkeit annehmen, damit keine Rentenlücke entsteht.

Insbesondere dann, wenn die Eheleute über gemeinsame Immobilien verfügen, sollte unbedingt auch ein entsprechendes Testament verfasst werden. Hintergrund ist der, dass ohne ein Testament zwar die Ehefrau als erste in der Reihe der Erbberechtigten steht, aber dann im Todesfall des Ehemannes nach Schema-F verfahren würde. Um ein weiteres Mal Maya zu bemühen, bekäme sie dann die Hälfte und die beiden Kids je ein Viertel.

Ein entsprechendes Testament kann die Ehefrau effektiv absichern, etwa indem es enthält, dass sie nach dem Tod erst alles erbt und die Kinder erst dann, wenn auch sie verstorben ist. Denn: Wenn mit den Kindern ein guter Kontakt besteht, werden diese natürlich auch ohne Testament nicht auf die Idee kommen, sich mit ihrer Mutter um den Erbanteil zu streiten. Die Rechtsgeschichte ist jedoch auch voller Fälle, in denen das Gegenteil geschah. Wo, um bei diesem Beispiel zu bleiben, Haus und Hof verkauft und aufgeteilt werden mussten, um die Kinder auszubezahlen, weil es Streit innerhalb der Familie gegeben hat.

Selbst ohne eine tragkräftige Rente für die Frau, von den Kindern um die eigenen vier Wände gebracht und plötzlich in diesem Alter vor dem Nichts – denn je nach Wert des Hauses bleibt nach einem solchen Verkauf, erst Recht wenn Frau nur Anspruch auf die Hälfte des Wertes hat, zu wenig übrig, um damit die verbliebenen Lebensjahre zu bestreiten.

Fazit

Als Vollzeitmutter jenseits der Kindererziehungszeit hängt man, was die Altersvorsorge anbelangt, ohne Netz über dem Abgrund. Schon in gut laufenden Beziehungen kann das im Alter die normale Rente überstrapazieren. Kommt jedoch auch nur eine Unwägbarkeit hinzu, steht man dann vor dem Nichts. Egal wie, aber eine zusätzliche Altersvorsorge für Mamas ist ein absolutes Muss. Denn nur eines ist derzeit sicher: Wenn wir dereinst in Rente gehen, wird nichts mehr so sein, wie wir es noch von unseren Eltern und Großeltern kannten.

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