Viele ältere Menschen möchten ihr Zuhause, in dem sie oft jahrzehntelang gelebt haben, nicht mehr verlassen. Besteht Pflegebedürftigkeit, ist es jedoch oftmals schwierig, das Leben alleine zu stemmen. Nur selten verfügen hilfsbereite Verwandte über ausreichend Zeit, sich intensiv um sie zu kümmern. Für die Einstellung einer Hilfskraft reicht die Rente häufig nicht aus. In Deutschland hilft die Pflegeversicherung weiter, sie umfasst sowohl häusliche als auch stationäre Pflegeleistungen.

Finanzierungen seitens der Pflegekasse

Von der Pflegekasse werden verschiedene Hilfsmittel für die Pflege in den eigenen vier Wänden finanziert. Dazu zählen beispielsweise Windeln sowie Einmalhandschuhe. Pro Monat erhalten alle Pflegebedürftigen 40 Euro. Die Kosten für ein Kranken- bzw. Pflegebett zahlt in der Regel die Krankenkasse. Lehnt sie die Kostenübernahme ab, kann die Pflegekasse herangezogen werden.

Ist der barrierefreie Umbau einer Wohnung oder eines Hauses notwendig, leistet die Pflegekasse ebenfalls. Beispielsweise für Haltegriffe im Badezimmer oder den Einbau einer ebenerdigen Dusche zahlt sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, wird ein Betrag bis zu 16.000 Euro jährlich gezahlt. Diese Leistungen sind unabhängig vom Pflegegrad.

Höhe von Pflegegeld und -sachleistungen

Grundsätzlich haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ersteres wird für die Betreuung und Pflege zu Hause durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder einer osteuropäischen Pflegekraft zur Verfügung gestellt. Die monatliche Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: /
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Die Kosten für einen professionellen Pflegedienst fallen unter die Bezeichnung Pflegesachleistungen. Folgende Beträge werden je nach Pflegegrad übernommen:

  • Pflegegrad 1: /
  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Pflegebedürftige können zwischen drei verschiedenen Leistungen wählen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Kombination aus Pflegegeld und -sachleistung

Die 24-Stunden-Pflege

Bei der 24 Stunden Pflege zieht eine Betreuungskraft in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein. Mit der entsprechenden Hilfsperson werden Arbeits- sowie Freizeit individuell vereinbart. Immer mehr ältere Menschen bevorzugen diese Alternative gegenüber der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder dem Umzug in ein Pflegeheim.

Zum einen profitieren sie von einer außergewöhnlich umfangreichen Versorgung. Zum anderen lässt sich eine Betreuungskraft auch primär engagieren, um beispielsweise der pflegebedürftigen Person Gesellschaft zu leisten. Gleiches gilt für die Unterstützung bei der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben.

Die 24-Stunden-Pflege beinhaltet darüber hinaus die Haushaltsführung. Zu den weiteren Hauptbestandteilen gehört die tägliche Körper- und regelmäßige Grundpflege. Osteuropäische Betreuungskräfte sind bekannt für ihre liebevolle und einfühlsame Art, weshalb sie oft von Pflegebedürftigen bevorzugt werden. Sogenannte 24-Stunden-Kräfte bieten außerdem eine höhere Sicherheit, beispielsweise für Demenzerkrankte.

Welche Alternativen gibt es bei Ausfall einer privaten Pflegeperson?

Natürlich benötigt eine Betreuungskraft hin und wieder Urlaub. Sie kann auch wegen Krankheit ausfallen. Pflegebedürftigen Menschen stehen in diesen Fällen zwei Alternativen zur Verfügung:

  • Verhinderungspflege – Ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Person springt ein. In diesem Fall trägt die Pflegekasse bis zu einem Zeitraum von sechs Wochen die Ersatzpflegekosten. Der jährliche Maximalbetrag ist auf 1.612 Euro festgelegt.
  • Kurzzeitaufenthalt im Pflegeheim  – Pflegebedürftige Menschen können ersatzweise während der Ausfallzeit der persönlichen Betreuungskraft in ein Pflegeheim ziehen. Bis zu acht Wochen und in einer Maximalhöhe von 1.774 Euro pro Jahr trägt die Pflegekasse die hierfür entstehenden Kosten.

Interessante Variante für Pflegebedürftige: betreute Wohngruppen

Bei vielen älteren Menschen ist die Finanzlage äußerst bescheiden. Immer mehr Deutsche sind von Altersarmut betroffen. Der rasante Anstieg der Alltagskosten im ersten Halbjahr 2022 trifft sie mit besonderer Härte. Das Leben von Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe ist eine verhältnismäßig kostengünstige Lösung. Zudem können die Bewohner zusätzliche Zahlungen von der Pflegekasse bekommen.

Pro Monat erhalten sie 214 Euro, die beispielsweise für eine Betreuungskraft eingesetzt werden können. Darüber hinaus fördert die Pflegekasse Gründungen von Pflege-Wohngruppen. Bis zu 2.500 Euro erhält jeder Mitbewohner als einmalige Gründungszahlung. Insgesamt werden pro WG jedoch nicht mehr als 10.000 Euro ausbezahlt. Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden können die Förderung beantragen.

Bildnachweis: picture-alliance / dpa | Siewert Falko

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