Sein Gehalt nur ausgezahlt bekommen, wenn man eine Corona-Impfung vorweisen kann? Oder nur eine Chance auf die Wohnung, wenn man gegen das Virus geimpft ist? Was vor Monaten noch als Geraune von Verschwörungstheoretikern galt, wird nun offenbar Realität. Und damit ist man offenbar noch längst nicht am Ende der Fahnenstange angekommen, denn ein erster Politiker fordert, die Überprüfung der “15-Kilometer-Regel” – also den Umkreis, in dem man sich wegen der Pandemie bewegen darf – via Handy zu kontrollieren.

Bevor die angerissenen Sachverhalte näher erklärt werden, darf man sich die Frage stellen, wie die Stasi wohl agiert hätte, wenn es seinerzeit schon Internet gegeben hätte? Die Antwort will man – ehrlich gesagt – gar nicht so genau wissen…

Gehalt von einer Corona-Impfung abhängig machen?

Aber nun von vorn. Stichwort: Gehalt. Dass jemand sein Geld, für das er arbeitet nicht bekommt, nur weil er die Corona-Impfung verweigert, soll sich tatsächlich schon so zutragen und zwar bei einem Zahnarzt.

Auf bild.de konnte man hierzu am 9. Januar 2021 folgendes lesen:

“(…)Der unglaubliche Fall, über den zuerst der „Donaukurier“ berichtete: Dr. Maximilian W. (verheiratet, zwei Söhne, schwarzer Gürtel in Taekwondo) hat für sich und seine Angestellten einen Impftermin ergattert. Er lässt seine Praxismanagerin eine Kurznachricht mit dem Termin verschicken. Darin heißt es wörtlich: „Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt.“(…)”

Ob sich wohl Mitarbeiter der Praxis geweigert haben, zum Impfen zu gehen? Bislang liest man in Sachen Protest aus dem besagten Beitrag nichts heraus. Mal schauen, ob man hierzu in den nächsten Tagen was liest oder hört!

Ein Twitter-Screenshot

Aufhorchen lässt auch eine Information, die für den angespannten Wohnungsmarkt nichts Gutes verheißt. Denn auch für die Anmietung einer Wohnung wurde sogar schon eine COVID-Impfung verlangt. Öffentlich gemacht wurde das auf Twitter, von Userin Tamara. Siehe Screenshot.

Bayerischer Politiker toppt alles und empört mit kommunistisch anmutender Methode

Und um das alles noch zu toppen, tut sich aktuell ein Politiker aus Bayern mit einem Vorschlag hervor, der an Diktaturen erinnert und wohl jedem Freigeist, den man als Verschwörungstheoretiker verunglimpfte, triumphieren lässt – weil die Realität seine dunklen Vorahnungen längst überholt hat.

Uwe Brandl, Präsident des bayerischen Gemeindetags, schlägt allen Ernstes vor, die Überwachung der “15-Kilometer-Regel”, die derzeit in Sachen Corona im Zusammenhang mit dem Verlassen des Wohnorts in vielen Regionen Deutschlands gilt, per Handy durchführen zu lassen.

Per Handy den Bewegungsradius der Bürger auslesen?

Auf br.de ist hierzu folgendes zu lesen:

“(…)Kritik an der 15-Kilometer-Regelung kommt von Uwe Brandl, dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages und Bürgermeister der niederbayerischen Stadt Abensberg. “Ich kann die Intention nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, wie man das Ganze auch vernünftig kontrollieren möchte.” Die Polizei habe nur begrenzte Ressourcen, also werde es nur zu Stichproben kommen, sagte er im radioWelt-Interview auf Bayern 2. “Und ich glaube, dass jede Regelung nur so gut ist, wie sie exekutiert und überwacht werden kann.”(…)” Der CSU-Politiker sagte, “wir müssen einfach mehr Mut haben dazu, dass man die digitalen Möglichkeiten nutzt”. Sein konkreter Vorschlag: “Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz.”(…)”

Was an Maßnahmen im kommunistischen China erinnert, ist tatsächlich ernst gemeint! Im krassen Gegensatz dazu stehen übrigens die ständigen Diskussionen der Altparteien, inwieweit man Kriminelle oder potentielle Kriminelle überwachen darf. Hier wird gestritten, diskutiert und an Gesetze erinnert. Gefühlt stehen hier stets die Rechte von Kriminellen oder potentiellen Kriminellen mehr im Vordergrund als die nationale Sicherheit. Da prescht niemand so vor, wie wir es jetzt im Zusammenhang mit der “15-Kilometer-Regel” erleben!

Oder unsere “goldigen” Refugees: Damit das Aufklappen der Märchenbücher dieser Leute im Hinblick auf die deutsche Sofortrente verhindert wird, sollen unter anderem deren Handydaten ausgelesen werden. Natürlich gab und gibt das einen Aufschrei bei den üblichen Verdächtigen, denn das ist natürlich ein – klar! – riesiger Eingriff in deren Rechte! Kann man sich nicht ausdenken…

Insofern:

Offenbar brauchen nicht nur sogenannte “Verschwörungstheoretiker” neue Thesen, sondern die vermeintlichen Verschwörungstheoretiker auch neue Bezeichnungen. Denn das, was sie voraussagen, ahnen oder/und propagieren, kann ja schlecht als Verschwörung gelten, wenn offenbar alles, was orakelt wurde, eintritt.

Oder?

Recherche-Nachweis: bild.de vom 09. Januar 2021, br.de vom 11.01.21

Bildnachweis: Screenshot Twitter, Account T. Breitschneider / stock.adobe.com / 22091967
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4 Gedanken zu „Corona extrem: Gehalt & Wohnung nur mit Impfung / Politiker für Überwachung “15-km-Regel” per Handy“
  1. […] Wie schnell könnte da die Forderung nach dem Tragen einer Maske eben auch für solche öffentlichen Räume kommen? Nun, in Sachen Lockdown hat man gesehen, wie schnell die Altparteien das althergebrachte öffentliche Leben außer Kraft setzen können. Offenbar verfährt man nach dem Motto: „Immer mehr, immer mehr, immer mehr“. Im Eiltempo wurden auch andere krude Forderungen in Sachen Corona laut, die eher an Nordkorea denn an ein demokratisches Lan…. […]

  2. Jawoll!!! Klagt Alle, diese Impf-Irren in Grund und Boden, die eine Zwangsimpfung fordern, auch von ihren Angestellten!

    Dass allerdings Altenheim Pflegekräfte aus allen Herren Ländern und ohne jeglicher, medizinischer Ausbildung (so, wie auch unzählige Deutsche gibt), ein “fundiertes, medizinisches Fachwissen” besitzen, darf unumwunden mit “Nein” beantwortet werden!
    In den Altenpflegeschulen wurde und wird nie das i.v., i.m. Spritzen, arterielle & venöse Blutentnahme gelehrt, geschweige denn das Legen & Verbinden einer Viggo, das Verbinden & Pflege eines Ports oder etwa das Legen eines Dauerkatheters, das Anhängen und die Überwachung von Infusionen aller Arten, ZVD messen und und und, gelehrt bekommen.
    Das Alles lernt aber eine Krankenschwester/Pfleger während der 3-jährigen Ausbildung, incl. Abschluß mit einem Staatsexamen.
    Die Altenpflege ist nur ne Ausbildung mit anschließender, einfacher Prüfung, wie z.B. bei einer Hauptschul-Abschluß Prüfung.
    Das Maximalste, was Altenpflegeschüler an med. Können vermittelt wird, ist Blutdruck und Puls messen, sowie s.c. spritzen und evtl. noch die Pflege und Handhabung einer elektrischen Nahrungsaufnahme Pumpe, wo ein Schlauch von Außen nach Innen direkt und zum dauerhaften Verbleib in den Magen gelegt wird (PEG).
    Das wars dann aber auch schon an med. Wissen/Können.

    Ganz zu schweigen vom Wissen/Können, von Bedienungen & Pflege med. Geräte, wie Perfusor oder Infusomat, einer Bülow-Drainage, eines Beatmungsgerätes oder, oder, oder.

    Deswegen können ja massenhaft Leute aus dem Aus- und Inland, die keinerlei (!) Ausbildungen nachweisen können und diese auch nie hatten, in der Altenpflege tätig sein.

    Es ist doch überhaupt nicht verwunderlich, daß sich die Mehrheit der Krankenschwestern/Pfleger und Ärzte, die ja nun tatsächlich ein fundamentales, medizinisches Wissen haben, NICHT mit diesem völlig unausgegorenen Gift impfen lassen!

    12.01.2021 (19:13)
    https://www.ingolstadt-today.de/news/anzeige-gegen-impf-zahnarzt-eingegangen-a-31589

    “Janz “Deutschland” is ne Freiluft Klapse – und wir sin mitten drin!”

  3. “Klasse”! Selbiges meldete gestern der “Focus” in dem Ticker: “Corona-Impfung” von einem bayerischen Zahnarzt und einem privaten Pflegedienstleiter eines ambulanten “Pflegedienstes” in Brandenburg.
    Nur Eines vergessen solche Leute, welche die “Covid 19” Zwangsimpfung durch die Vorder- oder Hintertür durchdrücken wollen! Nämlich einen Blick in das hiesige StGB.
    Dort steht (noch) der §240 *Nötigung* und der §253 *Erpressung*!
    Außerdem die §§223 bis 230 StGB *Recht auf körperliche Unversehrtheit* (noch) im StGB!
    Und wie steht’s mit dem Artikel 1 GG “Die Würde des Menschen ist unantastbar…”?
    Die Gerichte, Landauf-Landab werden jetzt schon mit Klagen von Menschen, betreff der Zwangsimpfungen, welche bereits verschiedene Firmen/Betriebe/Unternehmen von ihren Angestellten verlangen, überschüttet.
    Was ich persönlich sehr gut finde!

    1. Nicht zu vergessen, die diesbezüglichen, zutreffenden §§ im Arbeitsschutzgesetzbuch!
      Unzählig viele §§ und Artikel im StGB, BGB, ArbSchG und GG müßten betreff “Corona” Impfpflicht komplett umgeschrieben bzw. ganz neu verfaßt und in die entsprechenden Bücher gedruckt werden.

      Bevor DAS ALLES geschehen könnte, sind zig Sitzungen, Diskussionen usw. im Reichstag nötig und zwar zu Jedem, Einzelnen, Neuen Gesetz und dann in selbiger Form nochmal im Bundesrat.
      Darüber können gut und gerne ein paar Jahre ins Land gehen und “Covid 19” ist jetzt schon unzählige Male mutiert und mutiert immer und immer mehr oder es wird ne “neue Sau durchs Dorf getrieben.”

      Mache lasse, einfach mache lasse! Unsere “Eliten wissen schon, was sie tun”.
      Das ist ja seit Jahrzehnten und auf allen Ebenen zu bewundern und schlägt sich stets und ständig in den “Wahl”-Ergebnissen nieder.

      Wo ist mein Eimer?

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