“Wir verkaufen unser Oma ihr klein Häuschen, ihr klein Häuschen…” – dieses Schunkel-Lied wurde hierzulande jahrzehntelang in feucht-fröhlicher Runde lauthals gesungen. Aktuell dürfte es so manchem bei dieser Thematik vergehen, denn ein Schunkel-Schmunzel-Thema ist weder Omas Häuschen noch Omas Taschengeld.
Als Land sind wir zwar in den letzten Jahrzehnten immer mehr zum Sozialamt der Welt mutiert, können aber im Ernstfall als deutsche Bürger kaum auf die soziale Ader dieses Staates mit seiner Raff-Mentalität gegenüber den Einwohnern zählen.
Der deutsche Amtsschimmel kommt mit Gier-Geier Methoden
Das beweist ein aktueller Fall, der ein Schlaglicht auf die Gier-Geier Methoden deutscher Amtsschimmel wirft. Und auf die nicht vorhandene Menschlichkeit. Denn wenn Oma den Enkeln über ein paar Jahre lang etwas Taschengeld gegeben hat, kann es gut und gerne sein, dass die Enkel dieses Geld später zurückzahlen bzw. abgeben müssen. Um Omas Heimkosten zu finanzieren.
Auf n-tv.de erschien hierzu am 28. April 2020 ein Artikel zu einem solchen Fall. Auszug:
“(…)Großeltern sparen häufig für ihre Enkel. Benötigen sie im Alter finanzielle Unterstützung eines Sozialhilfeträgers, kann dieser gegenüber den Enkeln Anspruch auf Rückzahlung der Beträge haben. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 6 U 76/19)
In dem Fall hatte die Großmutter für ihre beiden Enkelkinder Bonussparkonten auf deren Namen angelegt, auf die sie monatlich 50 Euro überwies. Als sie in eine Pflegeeinrichtung kam, musste sie die Unterstützung ihres Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, da sie alleine die Heimkosten nicht tragen konnte. Der Träger verlangte von den Enkeln die Rückzahlung der Beträge, die die Großmutter in den letzten zehn Jahren auf die Sparkonten eingezahlt hatte.(…)Das Gericht in der zweiten Instanz sah in den Zahlungen der Großmutter keine auf moralischer Verantwortung beruhenden sogenannten Anstandsschenkungen. Es handele sich um regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige. Diese könnten im Gegensatz zu den Anstandsschenkungen zurückgefordert werden, sofern der Schenkende selbst bedürftig sei.
Der Wert der Schenkung übersteige den Wert eines Gelegenheitsgeschenks, gerade mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten der Großmutter. Gegen eine Anstandsschenkung spreche auch, dass die Frau mit der monatlichen Zahlung über viele Jahre hinweg ein Vermögen zugunsten der beschenkten Enkelkinder habe aufbauen wollen.(…)”
Tja, so schnell kann´s gehen. Wenn es um Heim- oder Pflegekosten geht, können die paar Kröten, die Oma sich vom Munde abgespart oder – wenn sie besser gestellt war – gezielt angelegt hat, schnell weg sein.
Unterbringung im Heim kostet nicht selten ein Vermögen
Denn hierzulande kostet auch das Grundprogramm in deutschen Pflege- und Altenheimen “Trocken, sauber, satt” nicht selten für normale Bürger ein Vermögen.
Bewohner und Angehörige zahlen oftmals Unsummen, wenn sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied nicht mehr alleine pflegen können. Während unsere Politkaste deutsches Steuergeld mit Wonne in aller Herren Länder versenkt, hat so mancher einheimische Bürger aufgrund von eigener Pflegebedürftigkeit oder aufgrund von Pflegebedürftigen eines Angehörigen Ebbe in der Geldbörse.
Dass Ämter nicht mal mehr davor zurückschrecken, Taschengeldzahlungen, die von Großeltern an die Enkel geflossen sind, zurückzufordern, lässt den rechtschaffenen Otto Normalo sprachlos zurück. Zumal parallel die Gelder nur so verschleudert werden. Von Gender-Gaga bis zu einer Art “Sofort-Rente” für nach Deutschland zugewanderte Fremde aus aller Welt schöpft der Staat aus den Vollen und gießt das Füllhorn großzügig aus.
Dabei wäre es – ob der hohen Anzahl jetziger und kommender Pflegebedürftiger – langsam an der Tagesordnung, die Geldzahlungen an Fremde und ferne Länder zurückzufahren, um dem eigenen Bürger, der mit Arbeit und Fleiß den Laden am Laufen hielt oder hält, auch mal etwas Wohltätiges zukommen zu lassen.
Warum nicht auf Rückzahlungen und Pfändungen bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verzichten und stattdessen allen, die vom Einkommen und Ersparten her nicht in der Lage sind, horrende Heimkosten zu berappen, pauschal ein paar Tausender zuschießen? So, dass die Leute weder erhaltenes Geld zurückzahlen, noch das eigene Häuschen verkaufen oder verleihen müssen, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt.
Unerwartete Zahlungen werfen viele Bürger aus der Bahn
Klar, dass sowas nicht für Millionäre gelten dürfte, aber wer – bis auf wenige Ausnahmen – kann in Deutschland schon aus einem Millionenvermögen schöpfen?
Die Mehrheit in Deutschland dürfte täglich aufs Neue damit zu tun haben, die Kosten für den immer teurer werdenden Lebensunterhalt zu stemmen. Eine unerwartete Zahlung in nicht unerheblicher Höhe wirft deshalb viele Leute finanziell aus der Bahn.
In und nach der Corona-Krise dürften zudem auch manche bis dato finanziell gut gestellte Leute zu “rudern” haben, um die Butter auf`s Brot zu bekommen.
Es wäre also an der Zeit für unsere Politiker, endlich ihr Wohltätergebaren gegenüber der gesamten Welt zurückzufahren und viel, viel mehr an das eigene Volk zu denken. Vor allem finanziell.
Zumal den Bürgern immer schwerer zu vermitteln sein dürfte, warum Merkel in Indien E-Rikschas und Klima-Gedöns mit einer satten Milliarde finanziert, aber hier der hart arbeitende und nicht zu knapp steuerzahlende Deutsche am Hungertuch enden kann, wenn in der eigenen Familien jemand pflegebedürftig wird.
Auf Dauer wird das sowieso nichts. Denn wenn der eigene Bürger immer mehr ausgeblutet und selbst zum finanziellen Wrack wird, ist bald nichts mehr da, was sich weltweit in Gönnerpose verteilen lässt. Dann wird`s außerdem auch für die ganzen Zugewanderten hierzulande eng, die trotz abgelehntem Asylantrag munter von staatlichen Geldern leben.
Es kommen mit Sicherheit unruhige Zeiten auf uns zu – unfähigen Politikern sei “Dank”!
Quelle: n-tv.de – Originalartikel hier.
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