Während nach Würzburg auf allen Kanälen ein verschärfteres Asylrecht und Abschiebungen im großen Stil gefordert werden, schert sich die sächsischen Landesregierung um die Sicherheit der Bürger im Freistaat offenbar nach wie vor nicht.

Ungeachtet des islamistischen Messermordes an einem Touristen in Dresden und der neuerlichen Abschlachtung unschuldiger Bürger in Würzburg denkt man in Sachsen sogar darüber nach, den Straftatenkatalog ausreisepflichtiger Personen, die bei der Härtefallkommission vorsprechen und so ihren Aufenthalt in Deutschland doch noch gewährt bekommen können, zu kürzen.

Offenbar ganz nach dem Motto: “Wo weniger Straftaten aufgeführt sind, gibt es auch weniger Hindernisse, bei der Härtefallkommission vorstellig zu werden”

Straftatenkatalog: Kürzung gleicht Rotem Teppich, den man Refugees ausrollt

Dazu schreibt am 6. Juli 2021 die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG, in einem Beitrag, in dem es um die Abschiebepraxis im Freistaat geht, folgendes.

Zitat:

“(…)Schwarz-Grün-Rot hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen Leitfaden für die sächsische Abschiebepraxis zu entwickeln. Das Innenministerium hat die Arbeit dazu auch aufgenommen. Allerdings liegt ein Ergebnis bislang nicht vor. Innenminister Roland Wöller (CDU) werde beim Koalitionsausschuss allenfalls Grundzüge vortragen, heißt es. Die kleineren Koalitionspartner rechnen nicht damit, dass Wöller Zugeständnisse – etwa bei der Frage von nächtlichen Abschiebungen – machen wird.

Immerhin ist Schwarz-Grün-Rot bei der geplanten Reform der Härtefallkommission vorangekommen. Die Kommission kann bewirken, dass ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die entsprechende Verordnung soll nun in vielen Punkten überarbeitet werden. Unter anderem geht es um eine Kürzung des Straftatenkatalogs, der eine Befassung der Kommission mit einem Fall verhindert.(…)”

Das muss man sich mal vorstellen: Nach der neuesten Bluttat eines Refugees in Würzburg, die nur die Gewaltorgie anderer “Flüchtlinge”, die nach Deutschland hereingeklatscht wurden, fortschreibt, denkt man in Sachsen nicht etwa darüber nach, ausreisepflichtige Personen unverzüglich abzuschieben, sondern den Straftatenkatalog für Ausreisepflichtige, die bei der Härtefallkommisson vorsprechen wollen, sogar noch zu kürzen.

Als Straftäter ein gutes Leben in Deutschland leben, ist unter jetziger Regierung kein Problem!

Etwas auf dem Kerbholz haben, aber trotzdem bei der Härtefallkommission gehört werden – in Deutschland ist das kein Problem.

Wird also die Härtefallkommission reformiert und der Straftatenkatalog gekürzt, könnte zukünftig ein Ausreisepflichtiger, der GENAU in DEM Punkt gegen das Gesetz verstoßen hat, der nicht in dem Straftatenkatalog erfasst ist, dennoch bei selbiger vorsprechen (was bei einem längeren Straftatenkatalog nicht so einfach ginge) und seine dauerhafte Eintrittskarte nach Deutschland lösen.

Weil ja vielleicht ausgerechnet eine Straftat, die er bereits begangen hat, nicht im Straftatenkatalog aufgeführt ist. Was für ein Wahnsinn!!

Sprich: Ist in diesem Straftatenkatalog aufgeführt, dass kein Ausländer angehört wird, der – sagen wir mal – einen Terrorakt geplant hat, kann aber  –  fiktiv angenommen – jederzeit jemand angehört und ihm ein Aufenthalt in unserem Land genehmigt werden, der mit einer kleineren Sache mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, weil das dann ja nicht mehr im Straftatenkatalog steht.

Straftaten sind Straftaten

Nun – “kleinere Gesetzeswidrigkeiten” sind ja für die Altparteien-Politiker offenbar sowieso nur Kavaliersdelikte, wenn der Täter kein Deutscher war. Man kennt das. Und ist nur noch wütend. Denn: Ganz gleich, welche Straftaten aus diesem Katalog im Rahmen der Kürzung herausgestrichen werden – Straftaten sind nun mal Straftaten!

Zudem hat sich in all den Jahren seit 2015 gezeigt, dass viele der eingewanderten Schwerverbrecher, die hier vergewaltigten und mordeten, schon vorher als (Klein)Kriminelle aufgefallen sind.  Lassen die verantwortlichen Politiker etwa mit Absicht “Flüchtlinge”, die jederzeit gewaltmäßig austicken könnte, auf die Deutschen los? Immerhin könnte man ein solches Verhalten schon irgendwo als “vorsätzlich” einstufen.

Im sächsischen Innenministerium windet man sich um eine Antwort

Ein Anruf in dieser Angelegenheit beim sächsischen Innenministerium ließ uns auf äußerst nervöse und gereizte Mitarbeiter stoßen, die sich mit “darf mit der Presse nicht sprechen” oder “Schreiben Sie uns eine E-Mail” rauswinden. Konkret etwas zu diesem Sachverhalt sagen wollte keiner. Verwiesen wurde lediglich auf Geert Mackenroth, einem zugezogenen Wessi, der es jetzt in Sachsen zum Ausländerbeauftragten geschafft hat und sich womöglich im Freistaat Zustände wünscht, die er aus seiner helldeutschen Heimat kennt.

Erreichbar war er nicht, was typisch ist für die Figuren, die hierzulande die politischen Geschicke leiten. Nach Feierabend dürften diese Leute schön abgeschottet, fernab des Messer-, Überfall- und Grabsch-Wahnsinns leben und die Folgen ihrer Politik nie zu spüren bekommen.

Wären Politiker oder ihre Angehörigen Opfer der #EinMänner sähe es sicher anders aus

Ebensowenig wie ihre nächsten Angehörigen, die ganz bestimmt nicht Gefahr laufen, im nächsten Woolworth auf den “kranken” Messer-Islamisten zu treffen oder an anderen gewöhnlichen Orten an die nächste tickende Zeitbombe zu geraten.

Der importierte Terror oder die alltägliche Zuwanderergewalt traf und trifft bislang ja `eh meist nur den Steuermichel, der all diesen Politiker, die diesen Irrsinn ermöglichen und fördern, die fetten Tröge füllt.

Wie sähe die deutsche Abschiebepraxis wohl aus, wenn Politiker(Kinder) unter den Opfern der stets “psychisch kranken” #EinMänner wären?

Bildnachweis (Symbolfoto): stock.adobe.com / Fotofreundin

Recherche-Nachweis: lvz.de vom 06. Juli 2021

 

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